PresseKat - Gepäck weg: Auf dem Schaden bleibt oft der Gast sitzen

Gepäck weg: Auf dem Schaden bleibt oft der Gast sitzen

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R+V-Infocenter: Keine Wertsachen im Koffer lassen - Gepäckraum vorher prüfen

(firmenpresse) - Wiesbaden, 9. August 2016. Noch einmal etwas Sonne tanken, bevor das Flugzeug am Abend Richtung Heimat startet - aber wohin mit dem Gepäck? Viele Urlauber lassen ihren Koffer bis zur Abreise im Gepäckraum des Hotels stehen. Doch wenn er verschwindet, bleibt der Gast oft auf dem Schaden sitzen. "In der Regel haften weder der Veranstalter noch der Hotelbesitzer für den Diebstahl", sagt Christine Gilles, Versicherungsexpertin für Privatkunden beim Infocenter der R+V Versicherung.

Dies gilt auch, wenn der Reiseleiter den Gepäckraum empfohlen hat. "Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, am Abreisetag auf das Gepäck aufzupassen - ein solcher Service gehört nicht zu den vertraglichen Leistungen", erklärt Christine Gilles. "Meistens handelt es sich um eine reine Gefälligkeit des Hotels." Da das Angebot für den Gast kostenfrei ist, haftet der Hotelier nur dann, wenn ihm ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Urlaubern empfiehlt R+V-Expertin Gilles deshalb, sich genau zu überlegen, ob sie ihr Gepäck unbeaufsichtigt stehen lassen. "Auf jeden Fall ist es ratsam, den Raum genau unter die Lupe zu nehmen und zu prüfen, ob Fremde ihn einfach betreten können." Im Zweifelsfall sollten die Reisenden lieber ein Schließfach buchen oder sich in ein Cafe setzen und den Koffer dort im Auge behalten.

Glück im Unglück haben Urlauber, die eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen haben. Sie können darauf hoffen, den Verlust ersetzt zu bekommen. Viele Wertgegenstände, Tickets und Ausweisdokumente sind allerdings nicht versichert.

Bessere Absicherung in Deutschland
Urlauber, die ihr Quartier in Deutschland gebucht haben, sind rechtlich besser gestellt. Stiehlt jemand das Gepäck aus dem Aufbewahrungsraum, haftet in der Regel der Hotelier - unabhängig davon, ob er daran schuld ist oder nicht. Wie viel er bezahlen muss, hängt von den Übernachtungskosten ab. "Normalerweise ist die verschuldensunabhängige Haftung des Hoteliers auf 3.500 Euro begrenzt", weiß R+V-Expertin Gilles. Für Wertgegenstände gelten allerdings besondere Regeln: Der Hotelier kann verlangen, dass der Urlauber beispielsweise Schmuck oder Bargeld im Tresor hinterlegt.





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Datum: 09.08.2016 - 15:35 Uhr
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