PresseKat - Personalfachkaufmann/frau IHK: Urlaubsanspruch beim Ausscheiden eines Mitarbeiters

Personalfachkaufmann/frau IHK: Urlaubsanspruch beim Ausscheiden eines Mitarbeiters

ID: 1387555

Teilurlaub oder voller Urlaubsanspruch?

(firmenpresse) - Zu den vielfältigen Dingen, die ein Personalfachkaufmann/frau IHK wissen und in der Praxis umsetzen muss, gehört auch die Frage nach den Urlaubsansprüchen eines Mitarbeiters, wenn dieser aus dem Unternehmen ausscheidet. Diese immer wieder gestellte Frage beleuchtet Dr. Marius Ebert in seinem kostenlosen Schulungs-Video.

Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf Urlaub. Wie viel dies ist, regeln das Bundesurlaubsgesetz, die geltenden Tarifverträge und der jeweilige Arbeitsvertrag. Doch wie sieht es aus, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, etwa infolge einer Kündigung? Wie viel Urlaub steht ihm dann (noch) zu? Diese Frage ist nicht ganz so einfach zu beantworten, wie es zunächst erscheint, denn es sind einige Faktoren zu berücksichtigen.

Wartezeit und Zwölftelungsregel

Die erste, grundlegende Frage betrifft die sogenannte Wartezeit. Dies bedeutet, dass ein Arbeitnehmer innerhalb der ersten sechs Monate seines Arbeitsverhältnisses zwar Anspruch auf Urlaub erwirbt, in dieser Zeit aber normalerweise noch keinen Urlaub nehmen kann. Der Personalkaufmann/frau IHK muss also zunächst die Frage abklären, ob die Wartezeit erfüllt ist oder nicht.

Ist die Wartezeit erfüllt, muss eine zweite Frage geklärt werden: Scheidet der Mitarbeiter in der ersten Jahreshälfte aus oder in der zweiten?

Ein dritter wichtiger Aspekt ist das Zwölftelungsprinzip. Dieses besagt, dass die Urlaubsansprüche, die der Mitarbeiter für ein volles Jahr hat, zunächst durch zwölf geteilt wird, also die Anzahl der Monate des vollen Jahres. Diese Zahl wird dann mit der Anzahl der anrechenbaren Monate multipliziert.

Daraus ergibt sich folgende Struktur für die Berechnung des Urlaubsanspruchs eines Mitarbeiters, wenn er den Betrieb verlässt:

Ist die Wartezeit nicht erfüllt, greift das Zwölftelungsprinzip. Hat der ausscheidende Mitarbeiter beispielsweise einen Jahresurlaubsanspruch von 24 Tagen, kann er nach drei Monaten Betriebszugehörigkeit sechs Urlaubstage beanspruchen (24 durch 12 mal 3).





Ist die Wartezeit erfüllt und scheidet der Mitarbeiter innerhalb der ersten Jahreshälfte aus, gilt ebenfalls das Zwölftelungsprinzip.

Scheidet er dagegen erst in der zweiten Jahreshälfte aus, gilt die Regel für den Teilurlaub nicht mehr: Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall den vollen Urlaubsanspruch.

Das komplette, kostenlose Video " Urlaubsansprüche Personalfachkaufmann/frau IHK (https://www.youtube.com/watch?v=ZQlGA1N9Xyo)" finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube (https://www.youtube.com/watch?v=ZQlGA1N9Xyo). Der Inhalt entstammt übrigens aus dem von Dr. Ebert angebotenen Komplettvideocoaching "Personalkaufmann/frau IHK".

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Dr. Marius Ebert ist Deutschlands Schnell-Lernexperte. Sein Schnell-Lernsystem für betriebswirtschaftliche Themen ermöglicht eine schnelle Vorbereitung auf IHK-Prüfungen, wie z.B. Betriebswirt/in IHK, Wirtschaftsfachwirt/in IHK und Personalfachkauffrau/mann IHK.



PresseKontakt / Agentur:

Inhaber
Dr. Marius Ebert
Hauptstraße 127
69117 Heidelberg
info(at)spasslerndenk.de
038676138344
http://www.spasslerndenk-shop.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Stellenangebot leitende MTRA zu besetzen / Personalberater suchen für führendes Grosskrankenhaus Leitungskraft in der Radiologie und Nuklearmedizin Mit Inhouse-Schulung zu mehr Effektivität
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 09.08.2016 - 09:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1387555
Anzahl Zeichen: 2840

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Marius Ebert
Stadt:

Heidelberg


Telefon: 038676138344

Kategorie:

Bildung & Beruf



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Personalfachkaufmann/frau IHK: Urlaubsanspruch beim Ausscheiden eines Mitarbeiters"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Dr. Ebert Schnell-Lernsysteme (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Geld leihen (fast) ohne Sicherheiten ...

Beim Abschluss eines Kredites taucht immer auch die Frage nach der Absicherung auf. In der Regel werden dabei materielle oder personelle Sicherheiten gefordert. Doch wie sieht dies nun bei einem sogenannten reinen Personalkredit aus? Da diese Frage a ...

Liebling, ich habe das Geld geschrumpft... ...

Die Begriffe Inflation und Deflation sind nicht nur feste Bestandteile im Vokabular der Wirtschaftswissenschaften, sondern auch der Allgemeinheit vertraut. Die Bedeutung der Begriffe ist in der Bevölkerung allerdings weniger klar, was häufig zu Ver ...

Zwei Jahre sind genug ...

Prüfungen zum Betriebswirt/in IHK immer wieder ein beliebtes Thema. In seinem kostenlosen Schulungsvideo zeigt Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert deshalb, was es mit der zweijährigen Verjährungsfrist auf sich hat und wann sie greift ...

Alle Meldungen von Dr. Ebert Schnell-Lernsysteme