Gut geschulte Betriebsräte sind das A und O einer Gewerkschaft
Als Gewerkschaft muss man gut geschulte Betriebsräte und Vertrauensleute haben. Karsten Ristow, Geschäftsführer der Christlichen Gewerkschaft Metall der Geschäftsstelle in Augsburg gehört zu den Aktiven, die zusätzliches Know how an die Basis bringen
(PresseBox) - Im Alpenhotel in Tiefenbach bei Oberstdorf wurden die Themen Mobbing und Burn-Out, aktuelles Arbeitsrecht und Beispiele aus der Betriebsratspraxis behandelt. Das Thema Rente wird für viele Mitglieder immer brisanter, deshalb rundeten Informationen zu den neusten gesetzlichen Entwicklungen und Auswirkungen auf den Einzelnen die Schulungswoche ab.
Christliche Gewerkschaft Metall
Geschäftsstelle Augsburg
Geschäftsführer: Karsten Ristow
Haunstetter Str. 105
86343 Königsbrunn
Tel. 08231-6085710
Fax 08231-6085712
augsburg(at)cgm.de
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 04.08.2016 - 12:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1386621
Anzahl Zeichen: 917
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Kategorie:
Diese Pressemitteilung wurde bisher
0 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"
Gut geschulte Betriebsräte sind das A und O einer Gewerkschaft"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) (
Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum
Haftungsauschluß (gemäß
TMG - TeleMedianGesetz) und dem
Datenschutz (gemäß der
DSGVO).
Die Große Tarifkommission der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) hat sich mehrheitlich auf ein differenziertes Tarifkonzept für die Industrie und das Handwerk verständigt. In der Metall- und Elektroindustrie unterstütze man den gewerkschaftli ...
Seit dem überraschenden Ausgang des Brexit-Referendums und der US-Präsidentschaftswahlen im letzten Jahr hat sich in der Bevölkerung zunehmend der Eindruck verfestigt, den Wahlprognosen der Meinungsforschungsinstitute mit einer gesunden Skepsis zu ...
Die CGM, die selbst Verfassungsbeschwerde eingelegt hat, bedauert es sehr, dass der 2. Senat das Tarifeinheitsgesetz nicht gänzlich für verfassungswidrig erklärt hat.
Adalbert Ewen, Bundesvorsitzender der CGM: ?Die Karlsruher Entscheidung ...