PresseKat - VENTURE PLUS FONDS (V+) – FRAGEN DER ANLEGER HÄUFEN SICH

VENTURE PLUS FONDS (V+) – FRAGEN DER ANLEGER HÄUFEN SICH

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München, 02.08.2016 – Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte unterstützt Anleger der Venture Plus Fonds beim Ausstieg aus den Fonds und bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

(firmenpresse) - Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB meldet, vermehren sich in letzter Zeit die Anfragen von Anlegern der verschiedenen V Plus Fonds. Diese Anleger befürchten ganz erhebliche Verluste. CLLB Rechtsanwälte unterstützen Anleger der Venture Plus Fonds daher in ihrem Bestreben zum Ausstieg aus dem jeweiligen Fonds und bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen ihre Anlageberater und/oder die Fondsverantwortlichen.
Die von CLLB vertretenen Anleger beklagen dabei u.a., dass sie sich von ihren jeweiligen Anlageberatern nicht richtig über die Risiken der jeweiligen V Plus Fonds aufgeklärt fühlen. So tragen z.B. zahlreiche Anleger des V Plus 3 Fonds vor, dass sie von ihren Beratern nicht auf die Risiken des Fonds, insbesondere das Totalverlustrisiko, die Weichkostenquote von 24,6 % und die extrem lange Laufzeit des Fonds hingewiesen worden waren.
Äußerst problematisch ist nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälten dabei auch, dass den Anlegern die V Plus Fonds teilweise als sichere Altersvorsorge empfohlen worden waren und den Anlegern zum Teil von den Beratern dazu geraten wurde, bestehende Lebensversicherungen zu kündigen und stattdessen in V Plus Fonds zu investieren.
Nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte enthalten die Prospekte der V Plus Fonds zudem Prospektfehler. Auf Prospektfehler müssen die Berater die Anleger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch hinweisen; tun sie dies nicht liegt eine Falschberatung vor.
CLLB Rechtsanwälte empfehlen daher Anlegern der V Plus Fonds, die sich schlecht beraten fühlen und/oder von dem Fonds trennen wollen, sich an eine spezialisierte Kanzlei zu wenden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben Anlageberater erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten. So müssen diese den Anleger „anleger- und objektgerecht“ zu beraten. Im Rahmen der anlegergerechten Beratung darf dabei z.B. gegenüber einem konservativen Anleger ohne Fachwissen nur eine Anlage empfohlen werden, bei der Risiken weitgehend ausgeschlossen sind. Im Rahmen der objektgerechten Beratung muss der Anleger ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden. Unterbleibt eine derartige Aufklärung können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Anlage und Auszahlung ihres Anlagebetrages geltend machen sondern weiter die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen. Darüber hinaus sollten die Anleger im Einzelfall prüfen lassen, ob die Fonds gekündigt oder anderweitig beendet werden können.




Pressekontakt: Rechtsanwalt Alexander Kainz, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Tel.: 089-552 999 50, Fax.: 089-552 999 90, Mail: kanzlei(at)cllb.de web: http://www.cllb.de

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.



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Datum: 02.08.2016 - 16:05 Uhr
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Freigabedatum: 02.08.2016

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