PresseKat - Im Ausland gezahlte Steuern können nicht in jedem Fall zum Abzug gebracht werden

Im Ausland gezahlte Steuern können nicht in jedem Fall zum Abzug gebracht werden

ID: 1382485

(firmenpresse) - BFH Urteil vom 2.3.2016 (I R 73/14)
Das Urteil des BFH betraf den Abzug von ausländischen Steuern nach § 34c Absatz 3 EStG. Dabei sei Grundvoraussetzung, dass bei der Festsetzung der Berechnungen für die Einkommenssteuer sowohl im Ausland, als auch im Inland die gleiche juristische oder natürliche Person betroffen ist, sprich die Steuersubjekte identisch sind.
Im vorliegenden Fall war der Kläger der geschäftsführenden Gesellschafter einer inländischen GmbH. Diese schüttete Gewinne aus, aus denen der Kläger Einkünfte erzielt hatte. Allerdings wurden diese unter anderem an eine ausländische Kapitalgesellschaft niederländischen Rechts ausgeschüttet, die dem Kläger gem. § 42 AO a.F. zugerechnet wurde. Diese ausländische Gesellschaft schütte wiederrum Gewinne an eine andere ausländische Gesellschaft niederländischen Rechts aus. Dafür zahlte die erste ausländische Gesellschaft Steuern in den Niederlanden. Der Kläger hielt wie sich herausstellten sämtliche Anteile an der letzten Gesellschaft in der Ausschüttungskette. Diese in den Niederlanden gezahlte Steuer hatte der Kläger in seiner Steuererklärung zum Abzug angegeben.
Der BFH sah dieses Modell als missbräuchlich an, das letztlich nur dem Zweck der Steuerverkürzung diente. Daher sei es auch nicht möglich die im Ausland gezahlten Steuern in Deutschland gem. § 34c Absatz 3 EStG zum Abzug zu bringen.
Der Steuernachbescheid, den das Finanzamt gegen den Kläger angesetzt hatte, hatte somit Bestand.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Rechtsanwaltskanzlei Hildebrandt liegt mitten im Herzen des Berliner Westens, in der Nähe des Kurfürstendamms. Sie befasst sich im Speziellen mit Verfahren im Steuerstrafrecht, darüber hinaus aber auch mit dem Kernstrafrecht. Torsten Hildebrandt ist Fachanwalt für Strafrecht, sowie zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA).



drucken  als PDF  an Freund senden  Green Value SCE: Durch Genossenschafts-Beteiligung in den Genuss von drei Förderarten Idar-Oberstein: Zentrum für Farbedelsteine aus der ganzen Welt
Bereitgestellt von Benutzer: Rechtsanwalt Hildebrandt
Datum: 21.07.2016 - 20:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1382485
Anzahl Zeichen: 1500

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Torsten Hildebrandt
Stadt:

Berlin


Telefon: (030) 398 898 23

Kategorie:

Geldanlage


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Im Ausland gezahlte Steuern können nicht in jedem Fall zum Abzug gebracht werden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwalt Hildebrandt (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Zur Weitergabepflicht von Mitarbeitersteuerdaten ...

FG Düsseldorf EuGH Vorlagebeschluss 09.08.2017 - 4 K 1404/17 Z Seit Mai 2016 gilt europaweit der neue Unionszollkodex. Die Zollbehörden sind gerade dabei, sich ausgiebig mit diesem auseinanderzusetzen. Typischerweise bestehen in den Anfangsphase ...

Alle Meldungen von Rechtsanwalt Hildebrandt