(ots) - Im Jahr 2015 wurden in Deutschland 163 335 Ehen
geschieden, das waren 1,7 % weniger als im Vorjahr. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ging den
Scheidungen in der Regel eine vorherige Trennungszeit der Ehepaare
von einem Jahr (82,9 %) oder von drei Jahren (15,8 %) voraus.
51 % der Scheidungsanträge stellten die Ehefrauen, 41 % die
Männer. Die übrigen Anträge wurden von beiden gemeinsam gestellt.
Diese Anteile variieren mit dem Vorhandensein minderjähriger Kinder:
Bei den gut 81 000 Trennungen von Paaren ohne minderjährige Kinder
reichten die Frauen 50 % der Anträge ein, bei Scheidungen mit vier
oder mehr betroffenen Kindern waren es dagegen 60 %. 2015 waren von
der Scheidung ihrer Eltern insgesamt rund 132 000 minderjährige
Kinder betroffen.
Die Trends zur längeren durchschnittlichen Ehedauer wie auch zum
höheren Durchschnittsalter der Geschiedenen setzen sich weiter fort.
Die 2015 geschiedenen Ehen hatten im Durchschnitt etwa 15 Ehejahre
bestanden. Für die 1990 Geschiedenen war die durchschnittliche
Ehedauer noch dreieinhalb Jahre kürzer gewesen (11,5 Jahre). Seit
1990 ist der Altersdurchschnitt der Geschiedenen - auch als Folge des
späteren Heiratens - um fast acht Jahre angestiegen (für Männer auf
gut 46 Jahre und für Frauen auf gut 43 Jahre).
Der endgültige Anteil an Scheidungen für einen
Eheschließungsjahrgang kann erst nach Ablauf einer längeren
Zeitspanne bestimmt werden. So beträgt die Scheidungsrate nach 25
Jahren für die im Jahr 1990 geschlossenen Ehen 393,2 Scheidungen je 1
000 Ehen. Da auch in den folgenden Jahren voraussichtlich noch Ehen
dieser Kohorte geschieden werden, wird der Anteil der durch
Scheidungen beendeten Ehen nach 30 oder 40 Jahren noch höher liegen.
Dagegen beschreibt die sogenannte zusammengefasste
ehedauerspezifische Scheidungsziffer die aktuellen
Scheidungsverhältnisse. Dabei werden die Ehen einbezogen, die in den
letzten 25 Jahren geschlossen und im aktuellen Jahr geschieden
wurden. Nur wenn das Scheidungsverhalten über 25 Jahre hinweg genauso
gewesen wäre wie im betrachteten Jahr, würde nach 25 Jahren ein
entsprechender Anteil an Ehen geschieden sein. 1990 hatte diese
Ziffer 273,8 Scheidungen je 1 000 Ehen mit einer Dauer von 0 bis 25
Jahren betragen. 2015 lag sie bei 347,1.
Bei allen Berechnungen, die sich auf Eheschließungsjahrgänge oder
geschlossene Ehen beziehen, ist zu berücksichtigen, dass sich Anzahl
und Zusammensetzung dieser Ehepaare auch durch Wanderungen und Tod
eines Partners verändern.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Reinhold Zahn, Telefon: +49 (0) 611 / 75 22 42,
www.destatis.de/kontakt
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Statistisches Bundesamt
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