(ots) - Im Berufungsverfahren zur Berichterstattung u.a.
von BILD über den Vergewaltigungs-Prozess gegen Jörg Kachelmann in
den Jahren 2010 und 2011 hat das Oberlandesgericht Köln am Dienstag,
12. Juli 2016, die Geldentschädigung für den Wetter-Moderator weiter
reduziert. Nach Ansicht des OLG Köln habe es keine Kampagne gegen den
Wetter-Moderator gegeben.
Das Oberlandesgericht sprach ihm 395.000 Euro zu und blieb damit
deutlich unter dem Jörg Kachelmann in erster Instanz zugesprochenen
Schmerzensgeld in Höhe von 635.000 Euro. Der Anwalt Kachelmanns hatte
bereits selbst die ursprüngliche Forderung von 2,25 Mio. Euro gegen
Axel Springer auf 950.000 Euro reduziert, also mehr als halbiert.
Bereits in der mündlichen Verhandlung am Donnerstag, den 28. April
2016, hatte das Oberlandesgericht bestätigt, dass es keine Kampagne
gegen den Wetter-Moderator gegeben hat. Das Gericht bestätigte die
Auffassung des Landgerichts Köln, dass Jörg Kachelmanns
Strafverfahren wegen Vergewaltigung ein hohes
Berichterstattungsinteresse hervorgerufen sowie immer wieder neue
Anlässe zur Berichterstattung gegeben habe.
Der Senat bezeichnete mehrere Berichte als "harmlos", die zuvor
von Jörg Kachelmanns Anwalt wegen Verletzung des
Persönlichkeitsrechtes angegriffen worden waren. Einige Fotos, die
Jörg Kachelmann etwa auf dem Weg zum Gericht und auf dem
Gefängnis-Hof zeigten, hielt der Senat indes für
entschädigungswürdig.
Das Landgericht Köln hatte bereits in der Vorinstanz am 30.
September 2015 betont, dass die Abwägung zwischen den gegensätzlichen
Grundrechtspositionen von Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit für
Redaktionen in diesem Fall außerordentlich schwierig gewesen sei.
BILD habe weder vorsätzlich noch hartnäckig agiert.
Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht der Axel Springer SE:
"Das Urteil zeigt: Mit seiner absurd hohen Millionen-Klage ist Jörg
Kachelmann gescheitert, in zweiter Instanz ist ihm jetzt nur noch ein
Bruchteil der ursprünglichen Forderung zugesprochen worden.
Von der Zulässigkeit unserer Berichterstattung sind wir nach wie vor
überzeugt - ob wir Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, werden wir
nach einer genauen Prüfung der Urteilsgründe entscheiden."
Pressekontakt:
Friedrich Kabler / Tel: +49 30 2591 77625 /
friedrich.kabler(at)axelspringer.de //