PresseKat - Steuer auf Finanztransaktionen ist das falsche Instrument

Steuer auf Finanztransaktionen ist das falsche Instrument

ID: 137679


In dieser Erklärung nimmt das Präsidium des Bundesverbandes Deutscher Volks- und Betriebswirte e.V. (bdvb) unter der Leitung von Prof. Dr. Cornelia Scott zur laufenden Diskussion über die Einführung einer Steuer auf Finanztransaktionen Stellung.

(firmenpresse) -
Der Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte begrüßt, dass nunmehr auch die Frage einer fairen Verteilung der Lasten der Finanz- und Wirtschaftskrise zwischen Finanzwelt und Steuerzahlern eine stärkere Rolle auf der Agenda der internationalen Gremien spielt. Der vom britischen Regierungschef Brown anlässlich des letzten Treffens der G 20 Finanzminister am 7. November ins Spiel gebrachte „Wirtschafts- und Sozialvertrag“ zwischen Banken und der Öffentlichkeit ist daher grundsätzlich zu begrüßen.

Den nunmehr offenbar auch von Großbritannien unterstützten Vorschlag einer Besteuerung aller Finanztransaktion zur Beteiligung der Banken an der Abfederung der sozialen Folgen der Finanzkrise hält der bdvb jedoch für den falschen Weg. Diese Steuer soll alle Börsengeschäfte belasten und wäre damit weitreichender als die nur auf Devisentransaktionen abstellende „Tobin-Steuer“. Eine solche Steuer würde zur Vermeidung von Ausweichreaktionen nur Sinn machen, wenn sie weltweit erhoben würde. Aber selbst innerhalb der EU besteht kein Konsens, die USA und Kanada haben sie bereits abgelehnt. Aber selbst bei einem weltweiten Konsens sprechen gewichtige Argumente gegen die Einführung einer solchen Steuer. Sie würde eine bedeutende Anzahl von Wertpapiertransaktionen von der Börse in den außerbörslichen Handel und damit von einem regulierten in einen nichtregulierten Markt verdrängen, d.h. im wesentlichen in den Handel über Banken. Man kann sich fragen, wie ein solcher Vorschlag zu der allgemein anerkannten Notwendigkeit einer stärkeren Regulierung der Finanzmärkte passt. Sie würde die Deutsche Börse, einen wichtigen Aktivposten für den Finanzplatz Frankfurt schwächen. Für den Bankensektor würden sich dagegen neue Geschäfts- und Gewinnmöglichkeiten ergeben, so dass der Vorschlag gemessen an der Zielsetzung geradezu kontraproduktiv wäre. Bei allen Banken entstünden Belastungen für den sog. Eigenhandel, sofern er über die Börse abgewickelt wird, obwohl nicht der Bankensektor in toto für die Finanzkrise verantwortlich ist.





Zudem würde eine solche Steuer eine wichtige Funktion der Börsen aushebeln, nämlich als Katalysator von Gesamtangebot an und Gesamtnachfrage nach Wertpapieren zu dienen. Die Folge wären Entzug von Liquidität und Verzerrungen der Preisbildung für Finanzaktiva. Spekulative Transaktionen könnten in einem engeren Markt erfolgreicher verlaufen und damit die Volatilität der Märkte erhöhen. Der angedachte Steuersatz zwischen 0,01 % und 0,05 % würde keine disincentives für Spekulationsgeschäfte schaffen. Schließlich wären von dieser Steuer alle

Wertpapiertransaktionen betroffen, also auch das Aktiensparen des Kleininvestors zur Vermögensbildung und die Transaktionen von Pensions- und Aktienfonds. Die CDU hatte die in das Wahlprogramm der SPD aufgenommene Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer noch abgelehnt. Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer hätte insgesamt mehr Nachteile als Vorteile.

Der bdvb steht dagegen allen anderen Vorschlägen für innovative Finanzierungsformen zur Beteiligung der Finanzwirtschaft an den sozialen Kosten der Finanzkrise aufgeschlossen gegenüber. Die Ergebnisse der vom Europäischen Rat und vom letzten G 20 Gipfel in Pittsburgh in Auftrag gegebenen Arbeiten von EU-Kommission und IWF bleiben abzuwarten. Solange keine brauchbaren Rezepte vorliegen, sollten die auf zahlreichen Baustellen laufenden Arbeiten für ein solides Fundament einer neuen Weltfinanzarchitektur vorangetrieben werden, um eine Wiederholung der Finanzkrise für die Zukunft zuverlässig auszuschließen. Der bdvb würdigt in diesem Zusammenhang ausdrücklich die insbesondere auf EU-Ebene zügig auf den Weg gebrachten Legislativvorhaben, insbesondere zur Änderung der Banken- und der Kapitaladäquanzrichtlinie.



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Datum: 19.11.2009 - 11:38 Uhr
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Kategorie:

Finanzwesen


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 19.11.2009

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