PresseKat - Was bedeutet ein Arbeitsverhältnis gegen den Willen der Parteien?

Was bedeutet ein Arbeitsverhältnis gegen den Willen der Parteien?

ID: 1376597

(firmenpresse) -
Mit dieser Thematik musste sich das Landesarbeitsgericht von Baden-Württemberg im letzten Jahr befassen. Grund waren Arbeitnehmer, die aufgrund von Werksverträgen von ihrer Personal-Leasingfirma als Leiharbeiter in einem großem Automobilunternehmen ihren Einsatz hatten. Mit seinem Urteil vom 08.09.2015 (Az. 15 Sa 90/14) bemühten sich die Richter des Landesarbeitsgerichts um eine Klärung. Im vorliegenden Fall hat eine Leiharbeitsfirma ihre Leiharbeiter über Werksverträge ausgeliehen. Der § 10 Abs. 1 AÜG regelt, dass bei einer unwirksame Arbeitnehmerüberlassung die Leiharbeiter im ausleihenden Betrieb als Mitarbeiter gelten. Die klagenden Arbeitnehmer sahen deshalb, dass mit dem Automobilunternehmen ein wirksames Arbeitsverhältnis zustande gekommen sei. Das LAG war nicht ganz ihrer Meinung. Die Richter stellten fest, dass kein Arbeitsverhältnis mit dem Automobilunternehmen zustande kam. Der Fall läge anders und zugunsten der Arbeitnehmer, wenn der "Zwischenarbeitgeber" keine Erlaubnis für die Arbeitnehmerüberlassung gehabt hätte. Das LAG begründete seine Entscheidung so" Wenn eine Arbeitnehmerüberlassung vorliegt, deckt diese die legale, aber auch die illegale Überlassung ab".
Besonders Leiharbeiter haben es schwer. Nicht alle Unternehmen, die Arbeitskräfte an Dritte ausleihen, sind im Arbeitgeberverband und daher nicht an den geltenden Tarifvertrag gebunden. Welche Auswirkungen dies haben kann, weiß Fachanwalt Roland Sudmann aus seiner Erfahrung nur zu gut. Bevor Bewerber bei einer Leihfirma einen Vertrag unterschreiben, sollten sie sich fachkundig beraten lassen. Fachanwalt Sudmann ist hier der richtige Ansprechpartner. Er ist Partner der Mannheimer Kanzlei Philipp, Sudmann und Schendel; ist aber im ganzen Bundesgebiet tätig. Er berät seine Mandanten und vertritt diese auch vor dem Arbeitgeber und dem zuständigen Arbeitsgericht.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Siewert&Kau erweitert mit Markus Hollerbaum Geschäftsführung im Unternehmensbereich Services Die Schweiz als attraktiver Wirtschaftsstandort
Bereitgestellt von Benutzer: schiffdirk
Datum: 05.07.2016 - 13:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1376597
Anzahl Zeichen: 1887

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Wirtschaft (allg.)


Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Was bedeutet ein Arbeitsverhältnis gegen den Willen der Parteien?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Dirk Schiff (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Social Media Marketing ...

Unter Social Media versteht man Plattformen im Internet, auf denen sich die Mitglieder einer Plattform untereinander austauschen. Die bekannteste und an der New Yorker Börse notierte Plattform ist Facebook, die derzeit über eine Milliarde Mitglie ...

Babybekleidung für die nächsten Generationen ...

In Deutschland werden wieder mehr Kinder geboren – das ist die gute Nachricht! Die weniger gute Nachricht ist, viele Fachgeschäfte, die ausschließlich Bekleidung für Säuglinge und Kleinkinder verkauften, mussten schließen. Wir raten jedem Ge ...

Wenn Roboter Menschen ersetzen ...

Die Digitalisierung schreitet in Deutschland immer weiter fort. Das bekommen auch viele Arbeitnehmer zu spüren, die durch digitale Techniken ersetzt werden und ihren Arbeitsplatz verlieren. Allein in Nordrhein-Westfalen müssen sich die Arbeitsger ...

Alle Meldungen von Dirk Schiff