Patientenakten, Röntgenbilder und Befunde seit über zehn Jahren für jedermann frei zugänglich
(firmenpresse) - Bremen, 1. Juli 2016 Ein Fotograf auf Motivsuche deckte in Münsing am Starnberger See jetzt einen neuerlichen Datenschutz-Skandal um alte, nicht ordnungsgemäß verwahrte und entsorgte Patientenakten auf: In der bereits seit zehn Jahren geschlossenen Wiedemann-Klinik lagen stapelweise alte Röntgenbilder, Befunde und Behandlungsunterlagen früherer, insbesondere auch prominenter Patienten. 2004 hatte das italienische Unternehmen Sanacare das Sanatorium und alle Akten übernommen. Ein Jahr später meldete das Unternehmen Insolvenz an und verschwand, ohne sich um den Verbleib der sensiblen Daten zu kümmern.
„Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass das Bewusstsein für den Schutz von persönlichen Daten noch nicht das gewünschte Maß erreicht hat“, erklärt Monica Calvo Moreno, Vertriebsleiterin und Datenschutzbeauftragte von Schmidtentsorgung. „Das Problem lag im Falle der Wiedemann-Klinik augenscheinlich darin, dass sich nach deren Schließung niemand für die Röntgenbilder und Patientenakten zuständig fühlte. Ein fataler Fehler, der jetzt rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.“
Grundsätzlich liegt die Aufbewahrungspflicht für Patientenunterlagen bei zehn Jahren. Die Aufnahmen aus der Klinik waren teilweise wesentlich älter. Frei zugänglich lagen neben Bierflaschen und Musikboxen von unangemeldeten Partys und einer – wohlgemerkt offiziellen – Kunstaktion die Röntgenbilder und Befunde von Politikern, Modedesignern und Schauspielern. „In Anbetracht der besonderen Schutzwürdigkeit dieser sensiblen Patientenakten ist das ein Skandal“, so Moreno.
Wie sie weiter erklärt, ist für die datenschutzgerechte Aufbewahrung und Entsorgung in erster Linie der behandelnde Arzt, ggf. ein eingesetzter Nachfolger zuständig. Bei einer Praxisschließung erlischt diese Pflicht nicht. „Im Fall der Fälle müssen sich die Erben darum kümmern“, erläutert sie. Können die sensiblen Daten von niemandem verwaltet werden, springt in der Regel die jeweilige Landesärztekammer ein. Bis zur Entsorgung durch einen zertifizierten Entsorger ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bindend und ein unbefugter Zugriff auf die Daten zu verhindern.
Als zertifiziertes Entsorgungsunternehmen berät die Schmidt + Kampshoff GmbH in allen Fragen rund um den Datenschutz von sensiblen Patientenakten. Weiterführende Informationen zur Röntgenfilmentsorgung finden Sie unter www.schmidtentsorgung.de und www.roentgenfilmentsorgung.de.
Kontakt: Monica Calvo Moreno, Schmidt + Kampshoff GmbH, Georg-Henschel-Str. 1, 28197 Bremen, Telefon: +49 421 835 444 0, Telefax: +49 421 835 444 11, E-Mail: mcm(at)schmidtentsorgung.de
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb sind wir auf den Ankauf und die Entsorgung von Röntgenbildern nach Bundesdatenschutz (BDSG) spezialisiert. Dazugehörige Akten und Datenträger vernichten wir gleich mit. Seit 1983 arbeiten wir europaweit für Kunden aus Medizin, Industrie und Werkstoffprüfung. Neben unserem Standort in Bremen haben wir in Deutschland Niederlassungen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München und eine eigene Entsorgungsanlage am Standort Rhede. Wir entsorgen, verwerten und vernichten in geschlossenen Entsorgungsprozessen nach DIN 66399-3 – fachgerecht, datenschutzkonform und rückstandslos. Wiederverwertbare Materialien führen wir in den industriellen Kreislauf zurück.
Die Entsorgung kleinerer Mengen von Röntgenbildern gehört ebenfalls zu unserem Angebot: Mit der X-RAYBOX bieten wir Praxen, Laboren und Kliniken ein kostenfreies, sicheres und zeitsparendes System für Kleinmengen bis 20 Kilogramm.
Katrin Sturm, Agenda 17. Agentur für Public Relations, Dittrichring 17, 04109 Leipzig, Telefon: +49 341 980 90 90, Telefax: +49 341 980 89 17, E-Mail: info(at)agenda17.de