Bösen Zungen nach schufen sich Kommunen, Gemeinden und Abwasserbetriebe durch die Umgestaltung der Abwassergebühr eine neu „Einnahmequelle“,...
(firmenpresse) - ...nicht erwähnt wird dass Sie damit den EU-Vorgaben entsprechen und die Gebührensätze für Schmutzwasser teils erheblich gesenkt wurden.
Nach den Kostenschlüsseln der Gemeinden und Abwasserbetrieben soll MAX MUSTERMAN auf demselben Level wie vor der Umgestaltung bleiben. Hat jedoch MAX neben seinem normalen Wasserverbrauch großzügig versiegelte Flächen (Dach, Hof, Anbau,..) entstehen durch diese abflusswirksame Flächen nach der neuen Gebührensatzung erhebliche Mehrkosten. Die Kosten der Instandhaltung/ Erneuerung der Abwassersysteme und Reinigung des Abwassers, soll so nach dem Verursacherprinzip gerecht aufgeteilt werden. D.h. wer mehr einleitet, bezahlt auch mehr.
Die abflusswirksamen Flächen wurden durch Selbstauskunft der Kunden oder Luftbildaufnahmen ermittelt. Dementsprechend beinhaltet die Niederschlagsabrechnung ein gewisses Fehlerpotenzial welche sich, mit bis zu 2€/m² abflusswirksamer Fläche pro Jahr, direkt auf die Jahresabrechnung auswirkt.
Durch Prüfung der angegebenen Flächen, Entsiegelung und Versickerung auf dem eigenen Grundstück, kann sich MAX MUSTERMANN von der Gebühr befreien und gut 300-500€ pro Jahr sparen. Nochmals entlastet wird die Geldbörse, wenn eine Brauch-/ Regenwasseranlage zur Bewässerung des Gartens umgesetzt wird. So kann kostbares Trinkwasser und weitere Gebühren(Gartenzähler) eingespart werden.
Das Team von Ingenieurbüro Mischke steht Ihnen gerne mit Rat & Tat zur Seite. Des Weiteren auch zum Thema Gutachten nach DWA-A138, DWA-M153 und Maßnahmen zum Hochwasserschutz.
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