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  Information zur Hauptversammlung ĂŒbermittelt durch euro adhoc. FĂŒr den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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FACC AG mit dem Sitz in Ried i. Innkreis //FN 336290w
EINLADUNG zur 2. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere AktionÀrinnen und AktionÀre (ISIN 
AT00000FACC2) zur 2. ordentlichen Hauptversammlung der FACC AG am 
Freitag, dem 15. Juli 2016, um 10.00 Uhr, in der MESSE RIED, Halle 
17/1.Stock - Brucknerstrasse 39 in 4910 Ried im Innkreis, ein.
TAGESORDNUNG
1.      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und Corporate-Governance-Bericht und
des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2015/16.
2.      Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr
das GeschÀftsjahr 2015/16.
3.      Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2015/16.
4.      Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtung der Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr
das GeschÀftsjahr 2015/16.
5.      Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
6.      Wahl des AbschlussprĂŒfers und KonzernabschlussprĂŒfers fĂŒr das
GeschÀftsjahr 2016/17.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen werden ab 24. Juni 2016 gemÀà § 108 Abs. 3 und 4 
AktG zur Einsicht in Internet unter www.facc.com zugÀnglich gemacht 
und werden in der Hauptversammlung aufliegen: - Jahresabschluss mit 
Lagebericht, - Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, - 
Corporate-Governance-Bericht, - Bericht des Aufsichtsrats, jeweils 
fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2015/16 - BeschlussvorschlĂ€ge zu den 
Tagesordnungspunkten 2-6 - Text dieser Einberufung - Formulare fĂŒr 
die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONĂRE GEM. §§ 109, 110 und 118 AktG
AktionÀre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser 
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusÀtzliche Punkte 
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Dieses Verlangen muss in Schriftform spÀtestens am 
24. Juni 2016 der Gesellschaft ausschlieĂlich an die Adresse, 4910 
Ried i. Innkreis, Fischerstrasse 9, Abteilung Investor Relations, 
Manuel Taverne, zugestellt werden. Jedem so beantragten 
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung 
beiliegen. Zum Nachweis der AktionĂ€rseigenschaft genĂŒgt bei 
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer DepotbestÀtigung 
gemÀà § 10a AktG, in der bestÀtigt wird, dass die antragstellenden 
AktionÀre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft 
nicht Àlter als sieben Tage sein darf. Mehrere DepotbestÀtigungen 
ĂŒber Aktien, die nur zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, mĂŒssen
sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen 
Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur 
Teilnahmeberechtigung verwiesen. AktionÀre, deren Anteile zusammen 1 
% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung
in Textform VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung samt BegrĂŒndung 
ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen mit den 
Namen der betreffenden AktionĂ€re, der anzuschlieĂenden BegrĂŒndung und
einer allfÀlligen Stellungnahme des Vorstandes oder des 
Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugÀnglich 
gemacht werden. Dieses Verlangen in Textform muss spÀtestens am 06. 
Juli 2016 der Gesellschaft per Post an, 4910 Ried i. Innkreis, 
Fischerstrasse 9, Abteilung Investor Relations, Manuel Taverne, oder 
per E-Mail investor.relations(at)facc.com, wobei das Verlangen in 
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschlieĂen ist, 
zugehen. Ăber einen Beschlussvorschlag, der gemÀà § 110 Abs. 1 AktG 
bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der 
Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird. FĂŒr den Nachweis der 
AktionĂ€rseigenschaft zur AusĂŒbung dieses AktionĂ€rsrechts genĂŒgt bei 
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer DepotbestÀtigung 
gemÀà § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft 
nicht Àlter als sieben Tage sein darf. Mehrere DepotbestÀtigungen 
ĂŒber Aktien, die nur zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, mĂŒssen
sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen 
Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur 
Teilnahmeberechtigung verwiesen. Jeder AktionÀr ist berechtigt, in 
der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung AntrÀge zu 
stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedĂŒrfen. Voraussetzung
hierfĂŒr ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der 
Einberufung. Dies gilt nicht fĂŒr Wahlen in den Aufsichtsrat. Ein 
AktionÀrsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend 
die fristgerechte Ăbermittlung eines Beschlussvorschlags gemÀà § 110 
AktG samt einer ErklĂ€rung gemÀà § 87 Abs 2 AktG voraus. FĂŒr Wahlen in
den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 5) ist folgendes zu beachten: 
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an 
die Stelle der BegrĂŒndung die ErklĂ€rung der vorgeschlagenen Person 
gemÀà § 87 Abs 2 AktG. Diese mĂŒssen der Gesellschaft ebenfalls bis 
spÀtestens 06. Juli 2016 zugehen und von der Gesellschaft bis 
spÀtestens 08. Juli 2016 auf der im Firmenbuch eingetragenen 
Internetseite der Gesellschaft zugÀnglich gemacht werden, 
widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung 
einbezogen werden darf. Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat
die Hauptversammlung die Kriterien des § 87 Abs 2a AktG, insbesondere
die fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder, die 
fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Aspekte der 
DiversitÀt und der InternationalitÀt sowie die berufliche 
ZuverlÀssigkeit, zu beachten.
Jedem AktionÀr ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft 
ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur 
sachgemĂ€Ăen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. 
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
geschÀftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen 
Unternehmen. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die Lage 
des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach 
vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem 
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen 
Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre Erteilung strafbar wĂ€re. Fragen, deren 
Beantwortung einer lĂ€ngeren Vorbereitung bedĂŒrfen, mögen zur Wahrung 
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung per E-Mail 
an investor.relations(at)facc.com oder schriftlich an die Gesellschaft 
in 4910 Ried im Innkreis, FischerstraĂe 9, Abteilung Investor 
Relations, Manuel Taverne, gestellt werden.
Weitergehende Informationen ĂŒber diese Rechte der AktionĂ€re nach den 
§§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der 
Gesellschaft www.facc.com zugÀnglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im 
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 05. Juli 2016 (Nachweisstichtag). Zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem 
Stichtag AktionĂ€r ist und dies der Gesellschaft nachweist. Es genĂŒgt 
fĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine 
DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG, die der Gesellschaft spÀtestens am
12. Juli 2016 an die Anmeldestelle zugehen muss.
Anmeldestelle: Fax-Nr.: +43(0)1 8900 500 99 E-Mail Adresse: 
anmeldung.facc(at)hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang; PDF, 
TIF etc.) Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN 
DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG
Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz 
in einem Mitgliedstaat des EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in 
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende 
Angaben zu enthalten:
-       Angaben ĂŒber den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrÀuchlichen Codes (SWIFT-Code)
-       Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen
-       Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT00000FACC2) des
AktionÀrs
-       Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
-       ausdrĂŒckliche Angabe, dass sich die BestĂ€tigungen auf den Depotstand 05.
Juli 2016 um 24:00 Uhr MESZ beziehen.
Die DepotbestÀtigung wird in deutscher Sprache oder in englischer 
Sprache entgegengenommen. Die AktionÀre werden durch eine Anmeldung 
zur Hauptversammlung bzw. durch Ăbermittlung einer DepotbestĂ€tigung 
nicht blockiert; AktionĂ€re können deshalb ĂŒber ihre Aktien auch nach 
erfolgter Anmeldung bzw. Ăbermittlung einer DepotbestĂ€tigung 
weiterhin frei verfĂŒgen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMĂCHTIGTE
Jeder AktionÀr, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt 
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des 
AktionÀrs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie 
der AktionÀr hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer 
bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder einer juristischen Person) 
in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen 
bevollmÀchtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft 
ausschlieĂlich an einer der nach genannten Adressen zugehen:
per Telefax: +43(0)1 8900 500 99 Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type
MT598, unbedingt ISIN 
AG Investor Relations Fischer Strasse 9 4910 Ried i. Innkreis Per 
E-Mail: anmeldung.facc(at)hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang;
PDF, TIF etc.) Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am 
Versammlungsort.
Ein Vollmachtformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der Vollmacht
werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter www.facc.com abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht 
am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich 
ĂŒbergeben wird, soll die Vollmacht spĂ€testens am 14. Juli 2016 bis 14
Uhr bei der Gesellschaft einlangen. Die vorstehenden Vorschriften 
ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemÀà fĂŒr den Widerruf 
der Vollmacht. Hat ein AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut 
Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur 
DepotbestĂ€tigung auf einem der dafĂŒr zugelassenen Wege (siehe oben) 
die ErklÀrung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das 
Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 45.790.000 StĂŒckaktien. 
Jede Aktie gewÀhrt eine Stimme. Die Gesellschaft hÀlt im Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die 
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien betrÀgt 
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 45.790.000.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die AktionÀre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der 
Hauptversammlung einzufinden. Die AktionÀre bzw. ihre Vertreter 
werden gebeten, zur ĂberprĂŒfung der IdentitĂ€t am Eingang zur 
Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (FĂŒhrerschein, 
Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Einlass zur Behebung der 
Stimmkarten ist ab 09.30 Uhr
Ried i. Innkreis, im Juni 2016
Der Vorstand
RĂŒckfragehinweis:
Investor Relations:
Manual Taverne
Director Investor Relations
Mobil: 0664/801192819
E-Mail: m.taverne(at)facc.com
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    FACC AG
             FischerstraĂe 9
             A-4910 Ried im Innkreis
Telefon:     +43/59/616-0
FAX:         +43/59/616-81000
Email:       office(at)facc.com
WWW:         www.facc.com
Branche:     Zulieferindustrie
ISIN:        AT00000FACC2
Indizes:
Börsen:      Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache:    Deutsch