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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft
1220 Wien, Smolagasse 1, FN 129547 k
ISIN AT0000797303
E I N L A D U N G
zu der am Montag, 25. Juli 2016, 10:00 Uhr, im Schulungszentrum der
Gesellschaft, 1220 Wien, Smolagasse 1, stattfindenden
97. ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft
Tagesordnung 1.  Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.
12. 2015, des Lageberichtes des Vorstandes, des Corporate Governance 
Berichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr
2015 2.  Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 
ausgewiesenen Bilanzgewinnes 3.  Beschlussfassung über die Entlastung
der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015 4.  
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 5.  Wahlen in den 
Aufsichtsrat 6.  Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 04. Juli 2016 bei der 
Gesellschaft (1220 Wien, Smolagasse 1) oder auf deren Homepage 
(www.malzfabrik-ag.at) in die Unterlagen gemäß §108 Abs. 3 und 4 AktG
Einsicht zu nehmen.
Den Aktionären steht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das 
Recht zu, zu verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der 
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden (§ 109 AktG). 
Weiters steht ihnen das Recht zur Erstattung von Beschlussvorschlägen
(§ 110 AktG) und das Recht auf Auskunft in der Hauptversammlung (§ 
118 AktG) zu. Das Recht nach § 109 AktG kann von jedem Aktionär bis 
längstens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 04. Juli 
2016, schriftlich im Original und das Recht nach § 110 AktG kann bis 
längstens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 18. 
Juli 2016, von jedem Aktionär auch in Textform (§ 13 Abs. 2 AktG) per
E-Mail (hauptversammlung(at)stamag.at) oder Telefax (+43-1-28808-19) 
gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht werden. Bei Ausübung 
dieser Rechte ist die Aktionärseigenschaft durch eine 
Depotbestätigung nachzuweisen (§ 10a AktG).
Die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung richtet sich nach §
111 Abs. 1 und 2 AktG durch Nachweis des Anteilsbesitzes. 
Nachweisstichtag ist das Ende des 10. Tages vor dem Tag der 
Hauptversammlung, somit das Ende des 15. Juli 2016. Zur Teilnahme an 
der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag 
Aktionär ist. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
20. Juli 2016 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen 
zugehen muss, nachzuweisen:
Per Post oder Boten: Stadlauer Malzfabrik AG, 1220 Wien, Smolagasse 1
Per Telefax:         +43-1-28808-19
Per SWIFT:           BKAUATWW3AGM, Message Type MT599
(unbedingt ISIN AT0000797303 im Text angeben)
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt 
ist, hat das Recht einen oder mehrere Vertreter zu bestellen, der 
(die) im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt 
(teilnehmen) und dieselben Rechte wie der Aktionär hat (haben), den 
er (sie) vertritt (vertreten). Sollte ein Aktionär mehrere Vertreter 
bestellen, erhöht sich dadurch nicht die Anzahl der Stimmen des 
Aktionärs. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer 
natürlichen oder einer juristischen Person) erteilt werden. Die 
Textform (§ 13 Abs. 2 AktG) ist ausreichend.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der 
Registrierung persönlich übergeben wird, muss die Vollmacht der 
Gesellschaft bis spätestens 22. Juli 2016, 12:00 Uhr, ausschließlich 
an eine der nachgenannten Adressen entweder per Post (1220 Wien, 
Smolagasse 1), per Telefax (+43-1-28808-19) oder per E-Mail 
(hauptversammlung(at)stamag.at) übermittelt und von dieser aufbewahrt 
werden.
Ein Vollmachtsformular bzw. ein Formular für den Widerruf der 
Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter www.malzfabrik-ag.at (Investor Relations) 
abrufbar. Die vorstehenden Bestimmungen für die Erteilung der 
Vollmacht gelten sinngemäß auch für den Widerruf der Vollmacht. Hat 
ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, 
so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die 
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Alle zuvor bezeichneten gesetzlichen Bestimmungen des Aktiengesetzes 
(AktG) sind auch auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht 
sowie erläutert und werden auf Anfrage an Aktionäre versandt.
Die Gesamtanzahl der Aktien der Gesellschaft ist 560.000 Stück. Jede 
Aktie gewährt eine Stimme. Im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung sind gemäß § 67 iVm § 262 Abs 29 AktG 74 Stückaktien
für kraftlos erklärt. Aus diesen Aktien stehen keine Rechte zu. Die 
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung daher 559.926.
Wien, im Juni 2016
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Mag. Josef Kager
Smolagasse 1
1220 Wien
mailto:office(at)stamag.at
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    Stadlauer Malzfabrik AG
             Smolagasse  1
             A-1220 Wien
Telefon:     +43 1 288 08
FAX:         +43 1 288 08- 19
Email:       office(at)stamag.at
WWW:         www.malzfabrik-ag.at
Branche:     Immobilien
ISIN:        AT0000797303
Indizes:     WBI, Standard Market Auction
Börsen:      Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache:    Deutsch