(ots) -
Das Aufsichtsgremium des öffentlich-rechtlichen Senders WDR hat sich
in seiner jüngsten Sitzung mit Blick auf finanzielle und strukturelle
Folgen des 20. Berichts der Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs (KEF) und aufgrund von Änderungen im WDR-Gesetz
positioniert.
Mit Blick auf die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und
Ministerpräsidenten der Länder, die am 16. Juni 2016 u.a. über die
Höhe des Rundfunkbeitrags auf Grundlage der KEF-Empfehlungen beraten
wird, hat sich der WDR-Rundfunkrat am 31. Mai 2016 gegen eine
Absenkung des Rundfunkbeitrags ab der kommenden Beitragsperiode
ausgesprochen.
Insbesondere für den WDR, aber auch für den ebenfalls betroffenen
Verbund der ARD mahnt das Gremium einen finanziellen Ausgleich an für
den Wegfall der Werbeeinnahmen durch das novellierte WDR-Gesetz. Es
ist seit 13. Februar 2016 in Kraft und sieht eine Reduzierung der
Werbezeit im WDR-Hörfunk ab 2017 vor, ohne dass die Folgen dieser
Regelung Eingang in die Berechnungen der KEF gefunden hätten.
Schließlich weist der WDR-Rundfunkrat nachdrücklich darauf hin, dass
zur langfristigen Existenzsicherung des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks vor allen Dingen die notwendigen strukturellen Maßnahmen zu
analysieren sind und die Voraussetzungen geschaffen werden müssen,
diese auch umzusetzen.
Die vollständige Resolution findet sich unter wdr-rundfunkrat.de.
Dort sind auch weitere Informationen über Aufgaben, Schwerpunkte und
Mitglieder veröffentlicht. Zu den öffentlichen Sitzungen des
Rundfunkrats sind Protokolle, Termine und die jeweils aktuelle
Tagesordnung bzw. Rückblicke einsehbar. Die nächste Sitzung findet am
30. Juni 2016 in Köln statt, externe Zuhörer/innen sind herzlich
willkommen.
Pressekontakt:
Geschäftsstelle des WDR-Rundfunkrats
Appellhofplatz 1
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Tel: 0221/220-5600
Mail: rundfunkrat(at)wdr.de