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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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voestalpine AG
Linz, FN 66209 t
ISIN AT0000937503
Einladung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
24. ordentlichen Hauptversammlung der voestalpine AG
am Mittwoch, dem 06. Juli 2016, um 10.00 Uhr,
im Design Center Linz, 4020 Linz, Europaplatz 1.
Tagesordnung
1)    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der voestalpine AG, des mit
      dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lageberichtes, des Vorschlages
      für die Gewinnverwendung, des Konzernabschlusses, des Corporate
      Governance-Berichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates an die
      Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2015/2016
2)    Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres
      2015/2016
3)    Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
      Geschäftsjahr 2015/2016
4)    Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
      das Geschäftsjahr 2015/2016
5)    Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den
      Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2016/2017
6)    Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 15 Abs. 2
      (Aufsichtsratsvergütung)
Unterlagen zur Hauptversammlung
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 15. Juni 2016 im 
Internet unter www.voestalpine.com zugänglich:
- Jahresabschluss, - Corporate Governance-Bericht, - 
Konzernabschluss, - Lagebericht (mit dem Konzernlagebericht 
zusammengefasst), - Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht des
Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2015/2016; - 
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6, - § 15 Abs. 
2 der Satzung mit der vorgeschlagenen Änderung im Änderungsmodus - 
Formular für die Erteilung einer Vollmacht, - Formular für den 
Widerruf einer Vollmacht, - vollständiger Text dieser Einberufung.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser 
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte 
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt 
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 
15. Juni 2016 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4020 
Linz, voestalpine-Straße 1, zH Herrn Dr. Christian Kaufmann, Leiter 
Recht, Beteiligungen und Compliance, zugeht. Jedem so beantragten 
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung 
beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die 
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor 
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der 
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, 
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die 
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung 
verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, 
können zu jeÂdem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur 
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass 
diese Vorschläge samt dem Namen der betreffenden Aktionäre, der 
Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder 
des Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich 
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 27. 
Juni 2016 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 50304 15 
5872 oder an 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, zH Herrn Dr. Christian 
Kaufmann, Leiter Recht, Beteiligungen und Compliance, oder per E-Mail
christian.kaufmann(at)voestalpine.com zugeht, wobei das Verlangen in 
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Die 
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung 
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft 
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die 
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft 
über AngelegenÂheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur 
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. 
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger 
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder 
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, 
oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen 
zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung
in Textform an den VorÂstand gestellt werden. Derartige Fragen können
an die Gesellschaft per Post an 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, 
Abteilung Investor Relations, Herrn DI (FH) Peter Fleischer, per 
E-Mail an IR(at)voestalpine.com oder per Telefax an +43 (0) 50304 55 
5581 übermittelt werden.
Anträge in der Hauptversammlung gem. § 119 AktG Jeder Aktionär ist - 
unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der 
Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den 
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite 
der Gesellschaft www.voestalpine.com zugänglich.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im 
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richten sich 
gemäß § 111 AktG nach dem Anteilsbesitz am Ende des 26. Juni 2016 
(Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an 
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 01. Juli 2016 
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, 
nachzuweisen.
Per Post            voestalpine AG
(in Schriftform)    Recht, Beteiligungen und Compliance
                    zH Herrn Dr. Christian Kaufmann
                    voestalpine-Straße 1
                    4020 Linz
Per Telefax:        +43 (0)1 8900 500 57
Per E-Mail:         anmeldung.voestalpine(at)hauptversammlung.at; jedoch
                    ausschließlich mit einer qualifizierten elektronischen
                    Signatur gemäß § 4 Absatz 1 SignaturG
Per SWIFT:          GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt
                    ISIN AT0000937503 im Text angeben
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz 
in einem MitgliedÂstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in 
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende 
Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr   zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), - 
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei 
natürlichen   Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer 
bei juristischen   Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der 
Aktien des Aktionärs; ISIN AT0000937503, - Depotnummer bzw. eine 
sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung 
bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf 
den oben geÂnannten Nachweisstichtag 26. Juni 2016 (Ende dieses 
Tages) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer 
Sprache entgegenÂgenommen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung 
zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung 
nicht daran gehindert, weiterhin frei über ihre Aktien zu verfügen. 
Teilnahmeberechtigt ist auch im Falle einer Übertragung der Aktien 
nur die Person, die zum Nachweisstichtag die Aktionärsstellung 
innehatte.
Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der HauptverÂsammlung 
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder 
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch 
mehrere Personen bevollmächtigt werÂden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der 
nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post            voestalpine AG
                    Recht, Beteiligungen und Compliance
                    zH Herrn Dr. Christian Kaufmann
                    voestalpine-Straße 1
                    4020 Linz
Per Telefax:        +43 (0)1 8900 500 57
Per E-Mail:         anmeldung.voestalpine(at)hauptversammlung.at; wobei die
                    Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
                    anzuschließen ist
Per SWIFT:          GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN
                    AT0000937503 im Text angeben
Persönlich:         bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.voestalpine.com abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
perÂsönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 05. Juli 2016 bis
16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom 
Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22/4, 
als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene 
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens 
IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr Dr. Wilhelm Rasinger bei der 
Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für die 
Bevollmächtigung von Dr. Wilhelm Rasinger ist auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter www.voestalpine.com ein spezielles 
Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich 
an einer der oben genannten Adressen für die Übermittlung von 
Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit 
einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Wilhelm Rasinger vom IVA
unter Tel. +43 (0)1 8763343 30, Fax +43 (0)1 8763343 39 oder E- Mail 
rasinger(at)iva.or.at. Der Aktionär hat Herrn Dr. Wilhelm Rasinger 
Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr. 
Wilhelm Rasinger bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht 
auszuüben hat. Herr Dr. Wilhelm Rasinger übt das Stimmrecht 
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen
aus. Ohne ausdrückliche Weisungen wird Herr Dr. Wilhelm Rasinger 
aufgrund der erteilten Vollmacht kein Stimmrecht ausüben.
Gesamtzahl der Aktien
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
Grundkapital der Gesellschaft EUR 317.851.287,79 eingeteilt in 
174.949.163 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung unmittelbar bzw. mittelbar 28.597 
eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. 8.975 Aktien 
wurden gemäß § 67 Absatz 2 iVm § 262 Absatz 29 AktG für kraftlos 
erklärt, wovon zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
4.831 Aktien noch nicht eingereicht und auf ein Wertpapierdepot 
gutgeschrieben wurden. Die Gesamtzahl der teilnahme- und 
stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der 
Einberufung 174.915.735 Stückaktien. Es bestehen nicht mehrere 
Aktiengattungen.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, 
werden die AkÂtionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der 
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur 
Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9.00 Uhr.
Aktionäre, denen von ihren depotführenden Kreditinstituten weder 
Eintrittskarten noch Kopien der Depotbestätigungen zugesandt wurden, 
werden gebeten, zur Hauptversammlung einen amtlichen, gültigen 
Lichtbildausweis mitzubringen.
Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte 
Öffentlichkeit können die Rede des Vorstandsvorsitzenden in der 
Hauptversammlung am 06. Juli 2016 ab ca. 10.00 Uhr live im Internet 
unter www.voestalpine.com verfolgen. Eine darüber hinausgehende Bild-
oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.
Die Hauptversammlung ist das wesentlichste Organ einer 
Aktiengesellschaft, weil es das Forum für die Eigentümer der 
Gesellschaft - die Aktionäre - ist. Wir bitten daher um Verständnis, 
dass wir aus einer Hauptversammlung keine Veranstaltung für Gäste 
machen können, so sehr wir auch ein solches Interesse schätzen. Für 
Rückfragen steht das Investor Relations Team gerne zur Verfügung 
(Tel: +43 (0) 50304 15 5221, E-Mail: IR(at)voestalpine.com)
Linz, im Juni 2016
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
DI Peter Fleischer
Head of Investor Relations
Tel.: +43/50304/15-9949
Fax:  +43/50304/55-5581
mailto:peter.fleischer(at)voestalpine.com
http://www.voestalpine.com
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    voestalpine AG
             voestalpine-Straße  1
             A-4020 Linz
Telefon:     +43 50304/15-9949
FAX:         +43 50304/55-5581
Email:       IR(at)voestalpine.com
WWW:         www.voestalpine.com
Branche:     Metallindustrie
ISIN:        AT0000937503
Indizes:     WBI, ATX Prime, ATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien
Sprache:    Deutsch