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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Wien, FN 99489 h
ISIN AT0000603709
Einberufung der 29. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
29. ordentlichen Hauptversammlung
der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
am Freitag, dem 1. Juli 2016, um 11.00 Uhr,
im Raiffeisen Forum, 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1.
Tagesordnung
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
     Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für
     die Gewinnverwendung und des vom AufÂsichtsrat erstatteten Berichts für das
     Geschäftsjahr 2015/2016
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
     GeÂschäftsjahr 2015/2016
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
     das Geschäftsjahr 2015/2016
  5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
  6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
     2016/2017
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 10. Juni 2016 auf
der Internetseite der GesellÂschaft unter www.agrana.com bzw. 
www.agrana.com/ir/hauptversammlung zugänglich:
* Jahresabschluss, * Konzernabschluss mit zusammengefasstem 
Lagebericht, * Corporate-Governance-Bericht, * Vorschlag für die 
Gewinnverwendung, * Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das 
Geschäftsjahr 2015/2016; * Beschlussvorschläge zu den 
Tagesordnungspunkten 2 bis 6, * Formular für die Erteilung einer 
Vollmacht, * Formular für die Erteilung einer Vollmacht an einen 
Vertreter der IVA, * Formular für den Widerruf einer Vollmacht, * 
vollständiger Text dieser Einberufung.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110, 118 und 119 
AktG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser 
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte 
auf die Tagesordnung dieser HauptverÂsammlung gesetzt und bekannt 
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 
10. Juni 2016 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1020 
Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, z.Hd. Frau Mag. Gertraud 
Wöber, Generalsekretärin, zugeht. Jedem so beantragten 
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung 
beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die 
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor 
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der 
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, 
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die 
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung 
verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, 
können zu jeÂdem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur 
Beschlussfassung samt BeÂgründung übermitteln und verlangen, dass 
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der 
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in 
Textform spätestens am 22. Juni 2016 der Gesellschaft entweder per 
Telefax an +43 (0)1 21137 12055 oder an 1020 Wien, 
Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber,
GeneralÂsekretärin, oder per E-Mail  gertraud.woeber(at)agrana.com, 
wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail 
anzuschließen ist, zugeht. Die AktionärseiÂgenschaft ist durch die 
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum ZeitÂpunkt 
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein 
darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übriÂgen Anforderungen an die 
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung 
verwiesen.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft 
über AngelegenÂheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur 
sachgemäßen Beurteilung eines TagesÂordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger 
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder 
einem verbundenen Unternehmen eiÂnen erheblichen Nachteil zuzufügen, 
oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer 
längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie 
bis 30. Juni 2016 bis 16.00 Uhr an den Vorstand, z.Hd. Frau Mag. 
Gertraud Wöber, Generalsekretärin, per Telefax an +43 (0)1 21137 
12055 oder per E-Mail gertraud.woeber(at)agrana.com, gestellt werden.
Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - 
berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der TagesordÂnung 
Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der 
Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.
Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den 
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite 
der Gesellschaft www.agrana.com zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im 
Rahmen der  Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich 
nach dem Anteilsbesitz  am Ende des 21. Juni 2016 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an 
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung 
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 28. Juni 2016 
ausschließlich  unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, 
nachzuweisen.
Per Post oder Boten: AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft z.Hd. 
Frau Mag. Gertraud Wöber Generalsekretärin 
Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1020 Wien Per Telefax: +43 (0)1 
8900 500 - 58 Per E-Mail: anmeldung.agrana(at)hauptversammlung.at; wobei
die DepotbestätiÂgung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuÂschließen ist Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, 
unbedingt ISIN AT0000603709 im Text angeben)
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz 
in einem MitgliedÂstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in 
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende 
Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im 
Verkehr   zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC), * 
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei 
natürlichen   Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer 
bei juristischen   Personen, * Angaben über die Aktien: Anzahl der 
Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000603709, * Depotnummer bzw. eine 
sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung 
bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme 
an der HauptverÂsammlung muss sich auf den oben genannten 
Nachweisstichtag 21. Juni 2016 bezieÂhen. Die Depotbestätigung wird 
in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegenÂgenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt 
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des 
Aktionärs an der HauptverÂsammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer 
bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) 
in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen 
bevollmächtigt werÂden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft 
ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder Boten: AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft z.Hd. 
Frau Mag. Gertraud Wöber Generalsekretärin 
Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1 1020 Wien Per Telefax: +43 (0)1 
8900 500 - 58 Per E-Mail: anmeldung.agrana(at)hauptversammlung.at; wobei
die DepotbestätiÂgung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuÂschließen ist Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der 
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter www.agrana.com abrufbar. Sofern 
die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
perÂsönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 30. Juni 
2016 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen. Die vorstehenden
Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für 
den Widerruf der Vollmacht.
UNABHÄNGIGER STIMMRECHTSVERTRETER
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom 
Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als 
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene 
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur VerfüÂgung; hierfür 
ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.agrana.com ein 
spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die 
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap
vom IVA unter Tel. +43 1 8763343-30, Fax +43 1 8763343-39 oder E-Mail
michael.knap(at)iva.or.at.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das 
Grundkapital der Gesellschaft im Betrag von EUR 103.210.249,78 
eingeteilt in 14.202.040 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede 
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 25 Stückaktien
sind gemäß § 67 iVm § 262 Abs. 29 AktG für kraftlos erklärt. Die 
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 14.202.015 Stück.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, 
werden die AkÂtionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der 
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur 
Behebung der Stimmkarten beginnt ab 10.00 Uhr.
Aktionäre, denen von ihren depotführenden Kreditinstituten weder 
Eintrittskarten noch Kopien der Depotbestätigungen zugesandt wurden, 
werden gebeten, zur HauptverÂsammÂlung einen amtlichen, gültigen 
Lichtbildausweis mitzubringen.
Wien, im Juni 2016
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
AGRANA Beteiligungs-AG
Mag.(FH) Hannes Haider
Investor Relations
Tel.: +43-1-211 37-12905
e-mail:hannes.haider(at)agrana.com
Mag.(FH) Markus Simak
Public Relations
Tel.: +43-1-211 37-12084
e-mail: markus.simak(at)agrana.com
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    AGRANA Beteiligungs-AG
             F.-W.-Raiffeisen-Platz  1
             A-1020 Wien
Telefon:     +43-1-21137-0
FAX:         +43-1-21137-12926
Email:       info.ab(at)agrana.com
WWW:         www.agrana.com
Branche:     Nahrungsmittel
ISIN:        AT0000603709
Indizes:     WBI, ATX Prime
Börsen:      Präsenzhandel: Berlin, Stuttgart, Frankfurt, Amtlicher Handel: Wien
Sprache:    Deutsch