PresseKat - Achtung, Wildschweine / Vermieter muss für wirkungsvolle Schutzzäune sorgen (FOTO)

Achtung, Wildschweine / Vermieter muss für wirkungsvolle Schutzzäune sorgen (FOTO)

ID: 1361875

(ots) -
Dafür, dass sich in den Randbezirken von Städten immer wieder mal
Wildschweine tummeln, kann der Vermieter eines Anwesens nichts. Wenn
die Tiere herausfinden, wo sie auf Nahrung stoßen, und wenn sie ihre
Scheu vor den Menschen überwinden, sind sie nur schwer aufzuhalten.
Etwas allerdings kann man vom Vermieter nach Auskunft des
Infodienstes Recht und Steuern der LBS schon erwarten: dass er
wenigstens das eigene Grundstück entsprechend einzäunt. (Landgericht
Berlin, Aktenzeichen 67 S 65/14)

Der Fall: Ein Haus lag am Stadtrand von Berlin, in der Nähe eines
Waldgebietes. Regelmäßig drangen Wildschweine auf das Grundstück ein,
weil die Zäune schadhaft waren. Das wollten sich die Mieter nicht
dauerhaft bieten lassen. Sie mahnten eine bessere Absicherung des
Anwesens an. Der teils defekte, teils löchrige, teils von den Tieren
untergrabene Zaun müsse repariert werden, um die Gemeinschaftsflächen
zu schützen.

Das Urteil: Bis zur Wiederherstellung der Grundstücksabgrenzung
dürften die Mieter ihre monatlichen Zahlungen kürzen, entschieden die
Richter des Landgerichts Berlin. Und zwar in bestimmten Monaten um
zehn, in anderen Monaten um 20 Prozent - abhängig von der Belästigung
durch die Wildschweine. Es handle sich hier eindeutig um einen
Mangel, der den Gebrauch der Mietsache erheblich beeinträchtige.



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel(at)dsgv.de




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Datum: 30.05.2016 - 08:30 Uhr
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