PresseKat - Kostenerstattungsprinzip - Zusatzversicherung - Leistungskalkulator

Kostenerstattungsprinzip - Zusatzversicherung - Leistungskalkulator

ID: 1361613

(firmenpresse) - Kostenerstattungsprinzip - Zusatzversicherung - Leistungskalkulator

Wer als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse eine privatärztliche Behandlung wünscht, kann diese erhalten. Die Krankenkasse würde in diesem Fall die kassenüblichen Leistungen zahlen, die Differenz übernimmt der Versicherte. Idealerweise sind für solche Restkosten private Zusatzversicherungen erhältlich, die je nach Versicherungsleistung auch 100% dieser Kosten übernehmen.

Kostenerstattungsprinzip vs. Sachleistungsprinzip

Üblicherweise gilt bei der gesetzlichen Krankenkasse das Sachleistungsprinzip. Das ermöglicht den Arztbesuch auf Chipkarte ohne Verwaltungsaufwand.
Durch Umstellung des Sachleistungsprinzips auf das Kostenerstattungsprinzip gilt der Patient beim nächsten Arztbesuch nicht mehr als Kassen- sondern als Privatpatient. Freie Arztwahl, Wegfall der Wartezeiten und optimale Behandlung und Vorsorge sind die Folge, aber auch ein eigener Verwaltungsaufwand.
Von diesem Zeitpunkt an erhält der Patient die Arztrechnungen und muss sich selbst um die Erstattung kümmern. Ein Teil übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung, den anderen Teil übermittelt man der privaten Zusatzversicherung. Die Regulierung erfolgt meist problemlos, wenn man die Spielregeln kennt.

Zusatzversicherungen mit starken Leistungsunterschieden

Die gesetzliche Kasse übernimmt in der Regel die Grundkosten die bei "normaler" Kassenärztlicher Versorgung angefallen wären. Eine Ausnahme besteht bei Ärzten, die keine Vertragsärzte sind, also die Kassenzulassung abgegeben haben. Hier muss die Krankenkasse nicht einmal den Grundbetrag übernehmen. Ob und in welcher Höhe dann die private Zusatzversicherung die Kosten übernimmt, hängt vom gewählten Tarif ab.
Wie hoch die Leistungsunterschiede sein können, zeigt ein Leistungskalkulator. Dieser ist im Gegensatz zu den bekannten Portalen nicht auf Billigpreise ausgelegt, sondern auf Leistung.




Hier erfährt man etwas mehr über die möglichen Inhalte der Versicherungen. Die einzelnen Leistungspunkte können durch Anklicken geöffnet werden und geben Hintergrundinformationen Preis. So versteht man die Leistungspunkte besser zu bewerten und kann selbst einschätzen, welche Tarifstufe sinnvoll ist.
Wer dann die Entscheidung für das Kostenerstattungsprinzip getroffen hat erhält Hilfe auf dem Portal.
Auf Knopfdruck kann eine Verbindung zu den jeweiligen Fachleuten über das Anfragefeld hergestellt werden.

Der Leistungskalkulator live im Einsatz: Kostenerstattungsprinzip Zusatzversicherung (http://www.transparent24.de/kostenerstattungsprinzip/)

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Versicherungsmakler Transparent24 GmbH & Co. KG bestehet in der jetzigen Form seit 2015, die Anfänge reichen jedoch ins Jahr 1998 zurück. Seit dieser Zeit sind die Betreiber dieser Onlineplattform im Versicherungsgeschäft tätig und können somit umfangreichen Erfahrungen für ihre Kunden gewinnbringend einsetzen.



PresseKontakt / Agentur:

Transparent24 GmbH & CO KG
Hagen Meyer
Seltersweg 38
35390 Gießen
info(at)transparent24.de
02247 900 2035
http://www.transparent24.de/kostenerstattungsprinzip/



drucken  als PDF  an Freund senden  Dammbruch: Die Agenda der WHO hört nicht bei Tabak auf - 
am Ende steht der entmündigte Bürger (Korrektur: Dammbruch: Die Agenda der WHO hört nicht bei Tabak auf - 
am Ende steht der entmündigte Bürger / Falsche Zahl im ersten Satz der Meldung)
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 27.05.2016 - 17:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1361613
Anzahl Zeichen: 2695

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Hagen Meyer
Stadt:

Gießen


Telefon: 02247 900 2035

Kategorie:

Gesundheitswesen - Medizin



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kostenerstattungsprinzip - Zusatzversicherung - Leistungskalkulator"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Transparent24 GmbH& CO KG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Privatpatient im Krankenhaus ...

Ein Krankenhausaufenthalt ist meist eine unschöne Angelegenheit, meist auch ein Grund zu gesundheitlicher Sorge. Offiziell nicht zugegeben, aber praktisch erlebbar schlägt das Zweiklassenprinzip in der medizinischen Versorgung zu. Ausreichende, kos ...

Alle Meldungen von Transparent24 GmbH& CO KG