PresseKat - Ciper & Coll., die Anwälte f. Medizinrecht u. Arzthaftungsrecht erneut erfolgreich vor Landgeri

Ciper & Coll., die Anwälte f. Medizinrecht u. Arzthaftungsrecht erneut erfolgreich vor Landgericht Mainz

ID: 1361179

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:



Landgericht Mainz - vom 18. April 2016
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Verschluss des Ductus choledochus nach Cholezystektomie, 40.000,00 Euro, LG Mainz, Az. 2 O 314/14

Chronologie:
Die Klägerin befand sich bei der Beklagten in stationärer Behandlung. Nach Vornahme einer Cholezystektomie traten bei ihr postoperativ Schmerzen auf. Es wurde ein Verschluss des Ductus choledochus festgestellt. Eine Revision des Gallenwegsystems war erforderlich. Auch ein Stück des Dünndarms musste rekonstruiert werden.

Verfahren:
Das Landgericht Mainz hat den Vorfall gutachterlich hinterfragen lassen. Der Gutachter bemängelte vor allem den präparatorischen Standard der Erstoperation. Daraufhin schlug das Gericht einen Vergleich über 40.000,00 Euro vor, den die Parteien akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Auch in dieser Angelegenheit ist bedauerlich, dass der Versicherer der Beklagten vorgerichtlich nicht zu einer gütlichen Einigung bereit war, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, fest.



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Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 26.05.2016 - 11:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Dirk Dr Ciper
Stadt:

Berlin


Telefon: 0211556207

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Politik & Gesellschaft


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