(ots) - Laut Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der
Deutschen Umwelthilfe, können sich Millionen betrogene Autofahrer
künftig Hoffnung auf Rückgabe und vollständige Kostenerstattung ihres
manipulierten Wagens machen. Bezug nehmend auf ein aufsehenerregendes
Urteil des Landgerichts München I, über das stern TV am Freitag
exklusiv berichtet hatte, sagte Resch der stern TV-Redaktion:
"Fahrzeughalter können sich auf dieses Mut machende Urteil beziehen.
Vor allem die Fahrzeughalter, die deutlich machen können, dass für
sie die Umwelteigenschaften und der Klimaschutz beim Kauf eines
Fahrzeugs im Vordergrund standen, die jetzt aber nicht gewährt
werden."
Das vor Gericht erfolgreiche Ehepaar S. aus München freut sich,
dass ihr Fall positiv entschieden wurde, denn ursprünglich hatten sie
gar nicht klagen wollen. "Wir wollten uns ja gar nicht streiten,
hatten einen Vergleich angestrebt. Aber das wollte die Gegenseite
nicht", so Dieter S. zu stern TV. "Wir freuen uns nun besonders, dass
das Gericht uns in allen Punkten Recht gegeben hat. Zu 100 Prozent!"
Volkswagen hatte am Wochenende angekündigt, dass der Händler in
Absprache mit dem Konzern Berufung einlegen werde. Entscheidungen
anderer Gerichte legten nahe, dass es für die Besitzer der Autos
zumutbar sei, die Umrüstung abzuwarten. Im Urteil des Landgerichts
München I heißt es jedoch, dass der Händler länger als ein halbes
Jahr Zeit gehabt habe, den Mangel zu beheben. Diese Frist sei
ungenutzt verstrichen. "Nach mehr als sechs Monaten war der Schaden
am Auto meiner Mandanten immer noch nicht behoben. Allein das sprach
für das Gericht schon dafür, dass es sich um einen erheblichen Mangel
handelt", so Katharina Deckert, Anwältin des Klägerpaars, zu stern
TV. "Der Richter hat sehr sauber gearbeitet. Das Urteil ist gut
begründet."
Auch Jürgen Resch sieht gute Chancen, dass die Kläger in nächster
Instanz Recht bekommen. "Ich bin da sehr zuversichtlich. Wir können
auf jeden Fall schon jetzt von einem ganz guten Signal sprechen."
Insgesamt habe ihn das Urteil aus München erfreut, so Resch zu stern
TV, "weil es ein mutiges Urteil war. Der Richter hat sehr klug
argumentiert, dass es eine nicht zumutbare Einschränkung ist, wenn
ich weiß, dass ich zwar mit einem noch tolerierten Fahrzeug für lange
Zeit unterwegs bin, bei dem aber mutwillig betrogen wurde. Da muss
ich doch als Kunde die Möglichkeit haben zu sagen: "Jetzt will ich
nicht mehr. Jetzt will ich eine Rückabwicklung haben."
Erstmals in der VW-Abgas-Affäre hatte ein deutsches Gericht am
vergangenen Dienstag entschieden, dass ein Autohändler einen
manipulierten Wagen zurücknehmen sowie den Kaufpreis des Autos
erstatten muss - abzüglich einer Pauschale für die gefahrenen
Kilometer. Laut Urteil steht den Klägern die Summe von 17.930,54 Euro
plus Zinsen zu. Geklagt hatte das Ehepaar S. aus München, das im Mai
2014 bei einem Vertragshändler einen Seat Ibiza mit 1,6 Liter
Diesel-Motor vom Typ EA189 gekauft hatte. Grund für die
Kaufentscheidung des Wagens seien laut Klägerpaar vor allem die guten
Abgaswerte gewesen. Seitdem sie von den Manipulationen wüssten, stehe
das Auto jedoch ungenutzt in der Tiefgarage. "Die Ökologie ist uns
ganz wichtig, in München sind die Werte ständig belastet", so Dieter
S. zu stern TV.
Am Mittwochabend ist das Ehepaar S. zusammen mit seiner Anwältin
Katharina Deckert live zu Gast bei Steffen Hallaschka. Außerdem im
Studio: Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe.
Pressekontakt:
Simone Steinmetz
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