(ots) - "Die Bedingungen für eine Weiterbildung im
niedergelassenen Bereich sind deutlich besser geworden." Mit dieser
guten Botschaft leitete Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), ihre Rede auf der
Vertreterversammlung ihrer Organisation in Hamburg ein. "In der
vergangenen Woche haben wir gemeinsam mit dem Spitzenverband der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Deutschen Krankenhaus
Gesellschaft (DKG) die Verhandlungen für das Förderprogramm der
Weiterbildung im ambulanten Bereich abgeschlossen", so Feldmann.
Ab dem 1. Juli tritt die Vereinbarung in Kraft. Sie schreibt fest,
dass künftig 7.500 Förderstellen in der Weiterbildung
Allgemeinmedizin und 1.000 Förderstellen in anderen fachärztlichen
Bereichen bundesweit angeboten und mit einer Vergütung versehen
werden müssen, die im Krankenhaus üblich ist. Somit erhalten
Weiterbildungsassistenten künftig 4.800 Euro pro Monat. "Mit dieser
Vereinbarung ist ein Instrument geschaffen worden, um die ambulante
Weiterbildung in der Allgemeinmedizin deutlich attraktiver zu
machen", so Feldmann.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände der
Krankenkassen haben nun bis zum 1. Oktober Zeit, sich auf die zu
fördernden Facharztgruppen zu einigen. Ein zweiter Teil der
Vereinbarung betrifft die Förderung der Kompetenzzentren und
Koordinierungsstellen, für die fünf Prozent der jährlichen
Fördersumme aller Weiterbildungsbereiche zur Verfügung gestellt
werden. Feldmann: "Auf konkrete Bestimmungen müssen wir uns mit DKG
und GKV-Spitzenverband bis zum 1. Januar 2017 einigen."
Darüber hinaus ging sie in ihrer Rede auf die allgemeine ambulante
Palliativversorgung (AAPV) ein. "Wir begrüßen ausdrücklich, dass der
Gesetzgeber mit dem Hospiz- und Palliativgesetz beschlossen hat, die
AAPV weiter auszubauen und zu stärken. Die Anforderungen an die
hausärztlichen Kompetenzen dürfen jedoch nicht durch Curricula und
theoretische Informationsvermittlung überhöht werden", erklärte
Feldmann. Ein Hausarzt begleite seine Patienten und deren Familien
über Jahre, häufig Jahrzehnte. Es gehöre zu seinen ureigenen Aufgaben
und Kompetenzen, Patienten auch in der letzten Phase des Lebens zu
begleiten. "Wenn die Krankenkassen nun fordern, dass ein Hausarzt für
die AAPV Fortbildungen vorweisen können muss, die fast für den Erwerb
der Zusatzweiterbildung Palliativmedizin reichen, dann ist das
eindeutig kontraproduktiv - und nutzt erst recht nicht den
betroffenen Patienten. Ich gehe aber davon aus, dass wir auch hier
mit den Krankenkassen zeitnah eine Einigung erzielen werden."
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