PresseKat - VEA fordert Vertrauensschutz für Unternehmen im neuen Energie- und Stromsteuergesetz

VEA fordert Vertrauensschutz für Unternehmen im neuen Energie- und Stromsteuergesetz

ID: 1358849

- Geplante Änderung des Energie- und des Stromsteuergesetzes entzieht Unternehmen die Planungssicherheit
- VEA reicht Stellungnahme beim Bundesministerium der Finanzen ein

(firmenpresse) - Hannover, 20.05.2016. Im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energie- und des Stromsteuergesetzes hat der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) Stellung für den energieintensiven Mittelstand in Deutschland bezogen. Einige der Änderungen würden eine erhebliche Belastung für produzierende Unternehmen und vor allem für das Gesundheitswesen mit sich bringen, so der Verband.

„Der Entwurf bringt Probleme für die mittelständischen Unternehmen mit sich, da er in seiner jetzigen Fassung Mehrkosten für bereits bestehende Anlagen bedeuten würde, die bei deren Bau nicht kalkulierbar waren“, betont VEA-Geschäftsführer Christian Otto. Neben zahlreichen Änderungen sind von der Bundesregierung Einschränkungen der bisher geltenden Energie- und Stromsteuerentlastung für kleine Stromerzeugungsanlagen geplant. Hier soll die Freigrenze von 2 MW auf unter 1 MW sinken.

„Mit dieser Steueränderung käme es zum Beispiel zur Mehrbelastung einer 1 MW KWK-Anlage in Höhe von etwa 150.000 Euro pro Jahr. Durch die EEG-Reform sind für diese Anlagen bereits 190.000 Euro und durch das neue KWKG ab 2016 etwa 200.000 Euro an Mehrkosten, jeweils pro Jahr, entstanden. Das sind insgesamt ca. 540.000 Euro im Jahr. Die Eigenerzeugung, die auch zu einer dezentralen Energieversorgung in Deutschland beiträgt, ist damit nicht mehr wirtschaftlich anwendbar“, sagt Otto. Vor allem Einrichtungen im Gesundheitswesen, zum Beispiel Krankenhäuser, die in den vergangenen Jahren in solche Anlagen investiert haben, bekämen die Entlastung im Nachhinein gestrichen, so der Geschäftsführer.

Diese und weitere zentrale Kritikpunkte reichte der Verband fristgerecht in Form einer Stellungnahme beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein. Grundsätzlich würdigte der VEA den Referentenentwurf jedoch ausdrücklich. „Es ist zu begrüßen, dass mit dem vorliegenden Referentenentwurf die Möglichkeiten der Steuerentlastung beibehalten werden“, betont Christian Otto. „Es ist auch gut, dass damit eine beihilferechtliche Absicherung geschaffen wird.“





Weitere Informationen und eine ausführliche Beschreibung der Kritikpunkte finden Sie in der Stellungnahme des VEA zur Änderung des Energie- und des Stromsteuergesetzes (Link unten).

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Seit über 60 Jahren berät der VEA Unternehmen aus der mittelständischen Wirtschaft und des öffentlichen Sektors in allen Fragen der Energiekostenreduzierung und des Energiemanagements. Mehr als 4.500 Mitglieder im gesamten Bundesgebiet vertrauen auf die hohe Fachkompetenz und Unabhängigkeit des VEA bei der Strom- und Gasbeschaffung, beim Prüfen von Rechnungen und Verträgen sowie der Energie-Effizienz. Die vom Bundesverband veröffentlichten Preisvergleiche geben regelmäßig einen fundierten Überblick über die Preisentwicklungen auf dem Energie- und Wärmemarkt.



PresseKontakt / Agentur:

Christian Otto
Leiter Kommunikation
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V.
Zeißstraße 72
30519 Hannover
Telefon: (05 11) 98 48-0
Telefax: (05 11) 98 48-2 88
E-Mail: info(at)vea.de
Internet: www.vea.de



Bereitgestellt von Benutzer: VEA
Datum: 20.05.2016 - 11:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 20.05.2016

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