PresseKat - Presseerklärung Herbert Grönemeyer

Presseerklärung Herbert Grönemeyer

ID: 1356547

(ots) - Herbert Grönemeyer bittet mich als seinen
Presseanwalt zu den aktuellen Schlagzeilen, insbesondere in "BUNTE"
und "Bild", Stellung zu nehmen.

Entgegen der Berichterstattung in "BUNTE", die von "Bild" und
anderen Medien ungeprüft übernommen wurde, ist die Partnerin von
Herrn Grönemeyer nicht 28 Jahre alt bzw. 32 Jahre jünger. Sie ist
deutlich älter. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes werden wir
allerdings das tatsächliche Alter nicht benennen. Über den
behaupteten Altersunterschied wurde aber sowohl in "BUNTE" als auch
in "Bild" jeweils auf dem Titel berichtet. Diese Berichterstattung
entbehrt damit jeglicher Grundlage. Herr Grönemeyer hat auch nicht,
entgegen der Berichterstattung in "BUNTE", auf einem Gutshof in der
Provence seine Partnerin geheiratet.

Herr Grönemeyer und seine Partnerin bitten um Verständnis dafür,
dass bestimmte Momente im Leben privat bleiben müssen. Umso
bedauerlicher ist es, wenn dennoch hierüber im Wege der
Zwangskommerzialisierung berichtet wird und dann auch noch eklatant
falsch.

Professor Dr. Christian Schertz Rechtsanwalt



Pressekontakt:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Prof. Dr. Christian Schertz
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Sky Deutschland und Studio 100 Media vereinbaren Verlängerung ihrer Kooperation Das Erste: Wo liegt eigentlich Amerika?
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.05.2016 - 11:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1356547
Anzahl Zeichen: 1406

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Medien und Unterhaltung



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Presseerklärung Herbert Grönemeyer"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schertz Bergmann Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Schertz Bergmann Rechtsanwälte