(ots) - Der Betreiber der vermeintlichen
Enthüllungsplattform "NSU-Leaks", der selbsternannte Wistleblower
"Fatalist", der bisher tausende geheime Ermittlungsakten zum Terror
des Nationalsozialistischen Untergrund veröffentlicht hat, ist nun
selbst ein Fall für die Ermittlungsbehörden.
Nach Recherchen des ARD-Magazins "FAKT" fiel der Blogger mit einem
entlarvenden Chat bei Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen die
inzwischen verbotene rechtsextreme Internetplattform "Altermedia"
auf. Dort hatte er sich im Sommer 2014 über Ralf Wohlleben, der in
München als Mittäter des NSU angeklagt ist, geäußert und behauptet,
Ralf Wohlleben habe die ihm vorgeworfenen Taten überhaupt nicht
begangen. Es müsse dringend etwas getan werden, um ihn zu schützen.
Für Martina Renner, die jahrelang für die Linken im
NSU-Untersuchungsausschuss saß, verfolgt "Fatalist" eine klare
Agenda: "Dort wird eine These vertreten. Den NSU gab es gar nicht.
Der Staat hat den Angeklagten, dem Trio die Waffen untergeschoben. In
Wirklichkeit ginge es bei den zehn Morden um etwas vollkommen
anderes, möglicherweise um organisierte Kriminalität oder ähnliches.
Und das Ganze dient nur dazu die Angeklagten zu entlasten."
Scharfe Kritik kommt auch von Dorothea Marx (SPD), Vorsitzende des
NSU-Untersuchungsausschusses im Thüringer Landtag: "Es ist überaus
makaber, dass da so ein Etikettenschwindel betrieben wird, denn unter
dem Label NSU-Leaks verbinden die Leute dann was Positives. Endlich
jemand, der etwas an die Öffentlichkeit bringt, was wir nicht sehen
dürfen. Wenn das dazu dient, eigentlich die Geschehnisse zu
verharmlosen oder einen Mittäter wie Herrn Wohleben in Schutz zu
nehmen, dann ist das eine ganz üble Masche."
Gegen den Blogger "Fatalist" ist ein Ermittlungsverfahren wegen
verbotener Veröffentlichung von Akten eingeleitet worden. Nach
"FAKT"-Recherchen ist dieses aber ins Stocken geraten, weil die
Staatsanwaltschaft den Blogger nicht finden könne.
Das Magazin "FAKT" berichtet dazu in seiner heutigen Ausgabe um
21.45 Uhr im Ersten.
An alle Agenturen und Redaktionen: Der Text ist bei exakter
Quellenangabe "FAKT" ab sofort zur Veröffentlichung freigegeben.
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