(firmenpresse) - Das Widerrufsrecht ist bei Verbraucherdarlehen nach geltendem Recht zeitlich nicht befristet, wenn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erfolgt ist. Der Bundestag hat auf Initiative der Bundesregierung beschlossen, dies in Bezug auf Neu- und AltfĂ€lle im Rahmen der Umsetzung der Wohnraumverbraucherkreditlinie zu Ă€ndern. Das Gesetz wird am 21. MĂ€rz 2016 in Kraft treten. Danach wird das Widerrufsrecht fĂŒr AltfĂ€lle nach drei Monaten nach Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes enden.
Hintergrund des Gesetzgebungsverfahrens
Der Gesetzgeber hatte sich vorgenommen, das Widerrufsrecht im Rahmen der Umsetzung der Wohnimmobilienverbraucherkreditrichtlinie zu reformieren. Danach wird auch das Widerrufsrecht bei VerbraucherkreditvertrĂ€gen zeitlich begrenzt. Die Richtlinie soll zum 21. MĂ€rz 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Bundesrat hatte wĂ€hrend des Gesetzgebungsverfahrens in seiner 936. Sitzung am 25. September 2015 empfohlen, dass aus GrĂŒnden der auch fĂŒr bereits vor dem 21. MĂ€rz 2016 geschlossene Immobiliar-Verbraucherdarlehen eine gesetzliche Ausschlussfrist des Widerrufrechts aufgenommen wird. Die Bundesregierung hat sich dieser Anregung am 08. Oktober 2015 angeschlossen. Das Bundesministerium der Finanzen ist der Auffassung, dass diese fortbestehende Rechtsunsicherheit eine Belastung fĂŒr die Kreditwirtschaft darstelle. Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und fĂŒr Verbraucherschutz hatten fĂŒr den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens einen Vorschlag unterbreitet. Entsprechend der Regelung fĂŒr NeufĂ€lle im Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde darin fĂŒr AltfĂ€lle empfohlen, eine Erlöschensregelung vorzusehen.
GesetzesÀnderung durch Bundestag aktuell beschlossen
So hat der Bundestag nun am 18.02.2016 im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtline die Ănderung beschlossen, wonach nicht nur fĂŒr zukĂŒnftig abzuschlieĂende DarlehensvertrĂ€ge ein lediglich zeitlich befristetes Widerrufsrecht bestehen wird. Vielmehr ist nach dem Willen des Gesetzgebers fĂŒr DarlehensvertrĂ€ge, die zwischen September 2002 und Juni 2010 abgeschlossen worden sind, nachtrĂ€glich ebenfalls eine zeitliche BeschrĂ€nkung fĂŒr die AusĂŒbung des Widerrufsrechts vorgesehen. So wird das eigentlich ewige Widerrufsrecht bereits drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes erlöschen. Damit wird ab dem 21. Juni 2016 eine AusĂŒbung des Widerrufsrechts nicht mehr möglich sein.
Was können betroffene Darlehensnehmer tun?
Kreditnehmer mit einem Vertrag mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung haben jetzt nicht mehr viel Zeit. SpÀtestens am Dienstag, 21. Juni 2016, muss der Widerruf bei der Bank oder Sparkasse ankommen.
Betroffenen Darlehensnehmern wird geraten, deren in Betracht kommenden AnsprĂŒche umfassend durch eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei ĂŒberprĂŒfen zu lassen. Ăber unser Kontaktformular haben Darlehensnehmer die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend ĂŒber die in deren Fall bestehenden Optionen informieren zu lassen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage akh-h.de/news/ende-des-ewigen-widerrufsrechts-zum-21-juni-2016-bundestag-hat-umstrittene-gesetzesaenderung (http://akh-h.de/news/ende-des-ewigen-widerrufsrechts-zum-21-juni-2016-bundestag-hat-umstrittene-gesetzesaenderung)
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