Berlin - Verbraucher- und SozialverbĂ€nde erwarten aufgrund steigender Arbeitslosigkeit einen deutlichen Anstieg von ĂŒberschuldeten Verbrauchern. Nicht selten verlieren Ăberschuldete angesichts ausstehender Forderungen den Ăberblick und reagieren zu spĂ€t. Wer seine Rechnungen aber nicht pĂŒnktlich begleicht, findet frĂŒher oder spĂ€ter im Briefkasten Post vom InkassobĂŒro. Banktip.de sagt, was Schuldner zum Thema Inkasso wissen sollten.
(firmenpresse) - GrundsĂ€tzlich kann jeder GlĂ€ubiger seine Forderungen an ein InkassobĂŒro abtreten, so dass Schuldner nicht mehr direkt mit den ursprĂŒnglichen GlĂ€ubigern zu tun haben. Inkassodienste oder InkassoanwĂ€lte sind prinzipiell berechtigt, fremde Forderungen einzuziehen. Allerdings sollten Schuldner zunĂ€chst prĂŒfen, ob das InkassobĂŒro bzw. der Inkassoanwalt eine AbtretungserklĂ€rung oder eine Vollmacht des ursprĂŒnglichen GlĂ€ubigers nachweisen kann. Fehlt der Nachweis, sollten Betroffene zunĂ€chst keine Zahlungen an das InkassobĂŒro leisten. In einem solchen Fall ist es ratsam, sich vom Inkassodienst eine Kopie der AbtretungserklĂ€rung oder eine Inkassovollmacht zusenden zu lassen. Kann der Eintreiberdienst keine BestĂ€tigung in Form einer AbtretungserklĂ€rung oder Vollmacht vorlegen, sollte man sich an den ursprĂŒnglichen GlĂ€ubiger halten und diesen ĂŒber das Fehlen der BestĂ€tigung des von ihm beauftragten Inkassodienstes informieren.
In der Regel wird der Schuldner vom InkassobĂŒro zunĂ€chst durch einen Brief auf die FĂ€lligkeit der Forderungen hingewiesen. In dieser schriftlichen Mitteilung legt das InkassobĂŒro die Einzelheiten der Geldforderung dar und bittet um unverzĂŒgliche Zahlung. Reagiert der Schuldner nicht oder verspĂ€tet auf das Schreiben, erreicht ihn nach kurzer Zeit wieder Post. Dem zweiten Schreiben ist in vielen FĂ€llen eine Vereinbarung beigefĂŒgt. Darin fĂŒhrt der Eintreiberdienst auf, in welchen Raten die zustande gekommenen Schulden getilgt werden können.
Schuldner sollten aktiv werden
Schuldnerberatungsstellen und Verbraucherzentralen empfehlen Schuldnern in dieser Phase der Forderungsabwicklung, das Problem nicht einfach zu verdrĂ€ngen, sondern zu handeln. Das gilt vor allem in FĂ€llen, in denen Schuldner viele Forderungen gleichzeitig erfĂŒllen mĂŒssen. Verliert man den Ăberblick, sollte man sich am besten mit allen Inkassoschreiben an eine offizielle Schuldnerberatungsstelle oder eine Verbraucherzentrale wenden. Banktip.de rĂ€t: Wer nicht mehr in der Lage ist, seine fĂ€lligen Zahlungspflichten zu erfĂŒllen, sollte dies seinen GlĂ€ubigern unverzĂŒglich mitteilen. FĂŒr jeden Schuldner gilt: Wer seine GlĂ€ubiger (z. B. seine Bank) umgehend ĂŒber seine finanzielle Notlage (z. B. durch Arbeitslosigkeit etc.) informiert, vermeidet die zusĂ€tzlichen Kosten fĂŒr ein Inkassoverfahren.
Was tun bei unberechtigten oder ĂŒberhöhten Forderungen?
Wer Zweifel an einer Inkasso-Forderung hat, sollte schnell reagieren. Wie im Umgang mit Behörden gilt: gut beraten ist, wer sich schriftlich wehrt. Telefonate und E-Mails gehen schnell unter oder werden einfach vergessen. Wer zu Unrecht eine Zahlungsaufforderung eines Inkassodienstes erhĂ€lt, sollte dem Inkassodienst schriftlich mitteilen, dass die Forderung unrechtmĂ€Ăig ist und auch die GrĂŒnde fĂŒr den Einwand nennen. Bekommen Betroffene dennoch weiter Inkasso-Mahnungen, ist es ratsam, eine Verbraucherzentrale einzuschalten oder sich an einen Anwalt zu wenden. Der Durchschnittssatz fĂŒr eine einfache Rechtsberatung liegt bei den deutschen Verbraucherzentralen zwischen 5 und 15 Euro. Eine Beratung beim Anwalt ist deutlich teurer.
Weitere Informationen zum Thema âInkassoâ erfahren Interessierte im aktuellen Ratgeber auf www.banktip.de. Dort erfahren Betroffene im Leitfaden fĂŒr Schuldner, worauf man beim Umgang mit den Forderungspraktiken der Inkassodienste unbedingt achten sollte.
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Alexander Borais
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