(ots) - Die öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten müssen eine längerfristige finanzielle
Planungssicherheit erhalten, um Innovationen und Reformen umsetzen zu
können - das fordert die ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) auf
ihrer Sitzung am 18./19. April beim RBB in Potsdam.
Wie die Ausführungen im 20. KEF-Bericht und die auf Länderebene
angestoßene Debatte über Struktur und Auftrag der Rundfunkanstalten
zeigen, wird sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk aus Sicht der
GVK Forderungen nach grundlegenden Reformen stellen müssen. Die GVK
unterstützt die Intendantinnen und Intendanten darin, sich in diesen
öffentlichen und politischen Diskurs frühzeitig einzubringen. "Die
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind aufgefordert, Konzepte
zu entwickeln und zu diskutieren, wie sie ihre gesellschaftliche
Funktion in Zukunft erfüllen können und welche Voraussetzungen
hierfür notwendig sind. Auch die Gremien als Vertreter der
Allgemeinheit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind gefragt, ihre
Vorstellungen zu formulieren - wir werden uns hier aktiv beteiligen",
so Steffen Flath, GVK-Vorsitzender.
Die Reformüberlegungen dürfen nach Ansicht der GVK jedoch nicht
nur bei den Rundfunkanstalten ansetzen, sondern müssen z.B. auch die
Regelungen zur Ermittlung des Finanzbedarfs einbeziehen. Steffen
Flath: "Die Rundfunkanstalten brauchen langfristige finanzielle
Planungssicherheit, um innovative Strukturen entwickeln zu können,
die sich letztendlich auch kostenmindernd auswirken können. Das
derzeitige Verfahren zur Ermittlung des Finanzbedarfs ist hierfür
nicht geeignet, da es jeweils nur einen Zeitraum von vier Jahren
überblickt. Hier muss mehr Flexibilität und auch Anreiz für
Neuerungen geschaffen werden."
Die GVK sieht die im 20. KEF-Bericht ausgesprochene Empfehlung zur
Senkung des Rundfunkbeitrags kritisch. "Statt den Beitrag abzusenken
sollte eine Rücklage gebildet werden, aus der ein späterer Mehrbedarf
zumindest teilweise gedeckt werden könnte", so Steffen Flath.
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