(ots) - Der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Dr. 
Christof Degenhart von der Universität Leipzig hält die von 
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) geplanten neuen
Tabakwerbeverbote für verfassungswidrig. Vor dem Hintergrund der 
ohnehin bestehenden intensiven Regulierung für Tabakprodukte wären 
weitere Beschränkungen nach Ansicht des angesehenen Leipziger 
Juristen klar verfassungswidrig. Dies gelte insbesondere für die 
Außenwerbung, die Kinowerbung, die Werbung an und in der 
Verkaufsstelle und für die kostenlose Abgabe von Tabakerzeugnissen zu
Werbezwecken, das sogenannte Sampling. Zudem wäre ein Verbot der 
Außenwerbung durch Bundesgesetz kompetenzwidrig.
   Degenhart betont in seinem Gutachten, dass die Wirtschaftswerbung 
den Schutz der Meinungsfreiheit des Artikels 5 des Grundgesetzes 
genießt. Zudem falle die Werbung in den Schutzbereich des Artikels 12
des Grundgesetzes, der Berufsfreiheit. Das vorgesehene Verbot der 
Außenwerbung sei unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig. Weder
könne der Jugendschutz einen generellen Vorrang vor anderen 
Rechtsgütern beanspruchen, noch erforderten völkerrechtliche 
Verpflichtungen im Rahmen des Tabakkontrollprotokolls der 
Weltgesundheitsorganisation WHO ein Verbot der Außenwerbung. Zudem 
fehle es dem Gesetzentwurf wegen nicht erwiesener 
Wirkungszusammenhänge zwischen der Außenwerbung und der 
Raucherprävalenz von Kindern und Jugendlichen an der Geeignetheit. 
Unverhältnismäßig sei auch ein generelles Verbot der Kinowerbung, 
weil die bestehenden zeitlichen Beschränkungen genügen. Für ein 
Verbot des Samplings ist keine verfassungsrechtliche Rechtfertigung 
ersichtlich. Der Verfassungsrechtsexperte verwies darüber hinaus auf 
die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für ein Verbot der 
Außenwerbung. Für diesen Bereich bestehe eine konkurrierende 
Zuständigkeit der Bundesländer, für ortsfeste Außenwerbung ist eine 
bundesgesetzliche Regelung zur Wahrung der Rechts- und 
Wirtschaftseinheit nicht erforderlich.
   Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) forderte 
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) auf, den 
Gesetzentwurf noch vor der für Mittwoch geplanten Kabinettsbefassung 
zurückzuziehen. DZV-Geschäftsführer Jan Mücke erklärte, die 
Bundesregierung könne nicht sehenden Auges einen offensichtlich 
verfassungswidrigen Gesetzentwurf beschließen. Dies wäre eine 
eklatante Verletzung des Rechtsstaatsprinzips des Grundgesetzes. "Der
Neopuritanismus dieser Bundesregierung findet seine Grenzen in den 
Grundrechten unserer Verfassung. Totalwerbeverbote passen nicht in 
eine freiheitliche Rechtsordnung", sagte Mücke am Samstag in Berlin.
   Das Gutachten von Prof. Dr. Degenhart und eine Kurzzusammenfassung
finden Sie hier:
   http://zaw.de/zaw/werbepolitik/tabakprodukte/
   Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) vertritt die 
Zigarettenindustrie in Deutschland und ist zentraler Ansprechpartner 
für Politik, Wirtschaft, Medien und Gesellschaft in allen Fragen rund
um die Themen Rauchen und Zigaretten. Der DZV ist auch 
Interessenvertreter der rund 20 Millionen Konsumenten von 
Tabakprodukten in Deutschland. Unter dem Leitmotiv "Genuss braucht 
Verantwortung" engagiert sich der DZV für ein respektvolles 
Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern.
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