PresseKat - ZDF-Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft Mainz

ZDF-Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft Mainz

ID: 1344998

(ots) - Das ZDF hat heute von der durch die
Staatsanwaltschaft Mainz eingeräumten Möglichkeit einer Stellungnahme
in dem Ermittlungsverfahren gegen Jan Böhmermann Gebrauch gemacht.

Die Stellungnahme stützt sich auf eine Expertise der Kanzlei
Redeker Sellner Dahs. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass die in Rede
stehende Sequenz einschließlich des so genannten "Schmähgedichts"
rechtlich zulässig war und daher die Grenzen zur Strafbarkeit nicht
überschritten worden sind.

Die grundgesetzlich garantierte Satirefreiheit umfasse gerade im
Zusammenhang mit Angelegenheiten von öffentlichem Interesse auch den
Einsatz grober Stilmittel, unabhängig davon, ob sie persönlichen oder
allgemeinen geschmacklichen Vorstellungen entsprechen. Es liege im
Wesen der Satire, durch gezielte Überzeichnungen, die auch darauf
angelegt sind, Emotionen und Reaktionen beim Publikum auszulösen, auf
ein Thema aufmerksam zu machen und Kritik zu üben.

Mit dem in eine satirische Gesamtdarstellung eingebetteten Gedicht
hatte das "Neo Magazin Royale" die Debatte um die politische
Diskussion über einen Satirebeitrag der Sendung "extra3" und die
diesbezügliche Reaktion des türkischen Staatspräsidenten
aufgegriffen. Dabei ging es nicht nur um eine satirische
Auseinandersetzung mit dieser Reaktion und dem rechtlichen Begriff
der Schmähkritik, sondern auch darum, die Rezeption solcher
satirischer Stilmittel in der digitalen Medienöffentlichkeit zu
thematisieren. Form und Inhalt des satirischen Beitrags zielten nicht
auf eine Ehrverletzung des türkischen Staatspräsidenten, sondern
bezweckten die kritische Auseinandersetzung mit diesen Themen.

Das ZDF hatte am Tag nach der Ausstrahlung entschieden, das
umstrittene "Schmähgedicht" nicht mehr zu verbreiten, weil die
Passage nicht den Qualitätsansprüchen und Regularien des ZDF




entspricht. Dies ist jedoch von der strafrechtlichen Bewertung der in
Rede stehenden Sequenz klar zu trennen.

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Datum: 14.04.2016 - 15:43 Uhr
Sprache: Deutsch
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