PresseKat - Neue EU-Richtlinie birgt Risiken für Unternehmensberichterstattung / Verleger: Schutz der Pressefre

Neue EU-Richtlinie birgt Risiken für Unternehmensberichterstattung / Verleger: Schutz der Pressefreiheit in Deutschland würde künftig von Europäischem Gerichtshof abhängen

ID: 1344958

(ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sehen in der
vom Europäischen Parlament heute gebilligten EU-Richtlinie über
Geschäftsgeheimnisse nach wie vor Risiken für die journalistische
Berichterstattung über Unternehmensinterna.

Schon der Streit um die nun verabschiedete Klausel zum Schutz der
Medienfreiheit habe gezeigt, dass eine robuste Pressefreiheit selbst
für die EU keine Selbstverständlichkeit sei. "Nur mit größter Mühe
konnte eine Fassung verhindert werden, die die investigative
Berichterstattung über Unternehmensinterna ganz erheblich gefährdet
hätte", erklärten die Sprecher von BDZV und VDZ. Aber auch die
jetzige Formulierung schütze die Pressefreiheit nur in dem ungewissen
Umfang des Art. 11 der EU-Grundrechtscharta, der letztlich vom
Europäischen Gerichtshof in Luxemburg und nicht mehr - wie bei Art. 5
Grundgesetz (GG) - vom Bundesverfassungsgericht bestimmt werde.

Wie das umstrittene Urteil des Europäischen Gerichtshofs in
Luxemburg (EuGH) zum Recht auf Vergessen zeige, berge die Ablösung
des Bundesverfassungsgerichts als Hüter der Pressefreiheit durch den
EuGH durchaus die Gefahr einer Schwächung der
Berichterstattungsfreiheit in diesem Bereich. In seinem Urteil zum
Recht auf Vergessen hatte der EuGH die Löschung von
Suchmaschinenverweisen auf rechtmäßige Presseveröffentlichungen in
Zeitungsarchiven verlangt, ohne die dadurch auch betroffene
Pressefreiheit in seiner Abwägung auch nur mit einem Wort zu
erwähnen.



Kontakt:
Anja Pasquay (BDZV)
Telefon: +49 (30) 726298-214
E-Mail: pasquay(at)bdzv.de
Internet: www.bdzv.de
Twitter: Folgen Sie uns unter (at)BdzvPresse

Peter Klotzki
Tel: +49 (30) 72 62 98-162
E-Mail: p.klotzki(at)vdz.de
Internet: www.vdz.de




Facebook: www.facebook.com/VDZPresse
Twitter: www.twitter.com/VDZPresse


Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann(at)bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay(at)bdzv.de


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Von jungen Pionieren, Studenten und NATO-Deserteuren: ZDFinfo mit 25 Dokumentationenüber die Lebenswirklichkeit in der DDR (FOTO) ZDF-Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft Mainz
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.04.2016 - 14:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1344958
Anzahl Zeichen: 2315

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Medien und Unterhaltung



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue EU-Richtlinie birgt Risiken für Unternehmensberichterstattung / Verleger: Schutz der Pressefreiheit in Deutschland würde künftig von Europäischem Gerichtshof abhängen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger