(ots) - Am 21. April 2016 findet zwischen 6 und 22 Uhr der
erste diesjährige Blitzermarathon statt. In diesem Zeitraum ist die
Polizei in vielen Bundesländern und auch zwanzig europäischen Ländern
auf Temposünder-Jagd. Jan Ginhold ist Geschäftsführer des Portals
Geblitzt.de und sieht den nachhaltigen Effekt der Aktion kritisch.
"Unsere Auswertungen der drei vorangegangenen bundesweiten Aktionen
zeigen, dass das stark umworbene Event keine signifikante Auswirkung
hat." Eine ähnliche Einschätzung traf auch Niedersachsens
Innenminister Boris Pistorius. Der Weser-Kurier zitierte: "Fakt ist:
Der 24-Stunden-Blitzmarathon bindet Polizeikräfte - teils sogar
zweimal jährlich. Die Frage ist also: Rechtfertigt das Ergebnis
diesen Aufwand, oder müssen wir etwas anderes machen."
Den länderübergreifenden Einsatz für mehr Sicherheit im
Straßenverkehr hält Ginhold für richtig: "Verantwortungsvolles Fahren
darf schließlich an Ländergrenzen nicht haltmachen." In jedem Fall
muss aber die Rechtmäßigkeit der Bußgeldbescheide gewährleistet
bleiben. Leider ist dies in der Praxis bei weitem nicht der Fall.
Der Bürger selbst hat jedoch keine Chance, die Vorwürfe ohne einen
Anwalt zu prüfen. Das daraus resultierende finanzielle Risiko ist den
meisten zu hoch. Aus diesem Grund rief Ginhold vor drei Jahren
Geblitzt.de ins Leben. Seither konnte das Portal bereits über 38.000
Anmeldungen verzeichnen und ist damit Deutschlands größtes Portal zur
Überprüfung von Bußgeldverfahren. Knapp 98.500 Personen bekunden auf
Facebook ihre Zustimmung gegenüber der von Geblitzt.de finanzierten
Rechtsdienstleistung. Der Grund: Die Prüfung der Bußgeldverfahren
durch Fachanwälte sowie deren Verfahrensbegleitung für Betroffene ist
hier kostenlos.
Oft genug konnten auf diese Weise unrechtmäßige Bußgelder, Punkte
oder ein existenzbedrohendes Fahrverbot abgewendet werden.
"Notorische Raser profitieren von unserem Angebot übrigens nicht -
bei eindeutigem Fehlverhalten hilft unsere Dienstleistung nicht",
stellt Ginhold klar.
Über Geblitzt.de
Geblitzt.de ist ein Service der CODUKA UG (haftungsbeschränkt).
Seit Mai 2013 ermöglicht Geblitzt.de Betroffenen ihre
Bußgeldverfahren prüfen zu lassen und diese vorzugehen. Darunter
fallen Rotlicht-Vergehen, Geschwindigkeits-Überschreitungen,
Abstands- und Mobiltelefon-Verstöße.
Geblitzt.de vermittelt hierfür eigene Verkehrsrechtsanwälte, die
den gesamten Vorgang für die Betroffenen, mit Hilfe einer Legaltech
Anwendung, bearbeiten. Zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen.
Betroffene registrieren sich auf der Webseite www.geblitzt.de und
reichen ihre Bußgeldbescheide oder Anhörungsbögen ein. Anschließend
überprüfen die Vertragsanwälte die erhobenen Vorwürfe. Sind die
Bußgeldbescheide oderAnhörungsbögen rechtlich anfechtbar, versuchen
sie, eine Verfahrenseinstellung zu erwirken. Die Bußgeldbescheide
werden mit Einstellung der Verfahren unwirksam. Betroffene müssen
somit keine Bußgelder zahlen sowie eventuelle weitere Sanktionen
(z.B. Fahrverbot oder Punkte im Fahreignungsregister) hinnehmen.
Sollten Verfahren nicht eingestellt werden, behalten die
Bußgeldbescheide ihre Gültigkeit. Erfolgsunabhängig übernimmt
Geblitzt.de alle entstandenen Kosten im Rahmen der
Prozessfinanzierung.
Pressekontakt:
CODUKA UG (haftungsbeschränkt)
Jan Ginhold
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