(ots) - Ein vom WDR-Rundfunkrat in Auftrag gegebenes externes
Gutachten bestätigt ausdrücklich die bisherige Praxis des Gremiums,
Programmbeschwerden in öffentlicher Sitzung zu beraten.
Geklärt werden sollte die Frage, wie das Ziel einer größtmöglichen
Transparenz der Gremienarbeit mit dem in § 14a WDR-Gesetz
formulierten Gebot, den "Schutz von personenbezogenen Daten und
Betriebsgeheimnissen zu gewährleisten", bei der Beratung von
Programmbeschwerden erreicht werden kann.
Rundfunkratsvorsitzende Ruth Hieronymi betont: "Anliegen des
Rundfunkrats ist es, den Dialog mit dem Publikum weiter zu
intensivieren. Programmkritik ist unverzichtbarer Teil dieses
Dialogs. Daher begrüße ich es sehr, dass das Gutachten unser
bisheriges Verfahren, Programmbeschwerden öffentlich zu behandeln,
bestätigt."
Das von Karl-Nikolaus Peifer, Professor für Medien- und
Kommunikationsrecht an der Universität Köln, erstellte Gutachten wägt
die möglicherweise entgegenstehenden Rechtspositionen natürlicher
Personen gegen das Prinzip der Transparenz und Offenheit im Rahmen
des Funktionsauftrags des WDR und der gesetzlichen Verpflichtung des
Rundfunkrats, stets öffentlich zu tagen, gegeneinander ab.
Es kommt zu dem Ergebnis, dass die Tätigkeit des Rundfunkrats im
Rahmen des Programmbeschwerdeverfahrens Teil der
journalistisch-redaktionellen Arbeit des Senders ist, weil die
Behandlung von Programmbeschwerden Maßstäbe für die Transparenz
vergangener und die Gestaltung künftiger Programmtätigkeit setzt.
Danach gelten auch für den Rundfunkrat bei Programmbeschwerden die
liberaleren Regelungen des Medienzivilrechts, die das Medienprivileg
eröffnet - im Gegensatz zu den enger gefassten Vorschriften des
Landesdatenschutzgesetzes.
Das komplette Gutachten finden Sie auf der Internetseite des
Rundfunkrats unter wdr-rundfunkrat.de.
Pressekontakt:
Ruth Hieronymi, Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats
Geschäftsstelle
Appellhofplatz 1
50667 Köln
Tel:0221/220-5600
Mail:rundfunkrat(at)wdr.de