PresseKat - Dieselgate: Neue Hinweise sprechen gegen Winterkorns angebliche Unwissenheit

Dieselgate: Neue Hinweise sprechen gegen Winterkorns angebliche Unwissenheit

ID: 1340973

(ots) - Nach der "Gottweis-Notiz", die belegt, dass
Ex-VW-Chef Winterkorn bereits im Mai 2014 über drastisch erhöhte
Abgaswerte und bevorstehende Untersuchungen der US-Umweltbehörden
informiert wurde, sind neue Hinweise aufgetaucht. Sie schwächen die
Argumentation des VW-Konzerns, man sei sich der Tragweite dieser
Information nicht bewusst gewesen. Aufgedeckt hat diese Hinweise die
Düsseldorfer Kanzlei mzs Rechtsanwälte. Sie vertritt derzeit mehr als
100 Aktionäre, die sich am Kapitalanleger-Musterverfahren gegen den
VW-Konzern beteiligen werden.

Winterkorn veröffentliche Fachartikel zum Thema

Recherchen der mzs Rechtsanwälte haben ergeben, dass Winterkorn
unter anderem einen wissenschaftlichen Aufsatz in einem Fachmagazin
für Automobiltechnik zum Thema Stickoxid-Emissionen und
Abgas-Reduzierung publizierte. Der 11-seitige Fachbeitrag erschien
2000 - zu einer Zeit also, als Winterkorn Konzernvorstand für
Forschung & Entwicklung bei der Volkswagen AG war.

Er dürfte also genau gewusst haben, wovon Bernd Gottweis, ehedem
Leiter des Ausschusses für Produktsicherheit (APS), in seiner Notiz
ganze 14 Jahre später sprach:

"Eine fundierte Erklärung für die dramatisch erhöhten
NOx-Emissionen kann den Behörden nicht gegeben werden. Es ist zu
vermuten, dass die Behörden die VW-Systeme daraufhin untersuchen
werden, ob Volkswagen eine Testerkennung in die
Motorsteuergeräte-Software implementiert hat (sogenanntes Defeat
Device)." (Zitat aus der Notiz) "Vor allem das Stichwort 'Defeat
Device' hätte Winterkorn hellhörig und vor allem tätig werden lassen
müssen. Stattdessen hat er nach bisherigen Erkenntnissen mindestens
anderthalb Jahre nichts unternommen", tadelt Dr. Thomas Meschede,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der mit einer
mzs-Practise-Group die Anleger im Verfahren gegen VW vertritt.





Aktionäre fordern Schadenersatz in Milliardenhöhe

Winterkorn ist aus Sicht der Anwälte der Vorwurf zu machen, dass
er nicht alles Erforderliche getan hat, dem Vorwurf der Verwendung
der Manipulationssoftware auf den Grund zu gehen. Für die
Klageverfahren der Aktionäre bedeutet dies: VW ist so zu behandeln,
als wäre die Insiderinformation dem Vorstand spätestens eine Woche
nach dem 23.05.2014 bekannt gewesen. Dieser Zeitpunkt gilt aus Sicht
von mzs Rechtsanwälten somit als Stichtag für die nicht erfolgte
Ad-hoc-Meldung, die ja bekannterweise erst veranlasst wurde, als die
Manipulationen bereits öffentlich bekannt waren.

In seiner Klageerwiderung versucht der Konzern seine
zurückhaltende Reaktion darauf damit zu begründen, dass man bis zur
Veröffentlichung der "Notice of violation" ("Bekanntmachung einer
Rechtsverletzung") der US-amerikanischen Umweltbehörde EPA am
18.09.2015 von einer einvernehmlichen und stillschweigenden Einigung
mit der Behörde habe ausgehen dürfen.

"VW ist seinen Aktionären gegenüber verpflichtet, einen derart
gravierenden Umstand wie die illegale Manipulation von Abgasanlagen
an weltweit 11 Mio. PKW bekannt zu machen. Stattdessen setzte man auf
Intransparenz und verursachte enorme Kursverluste zu Lasten der
Aktionäre", verteidigt Dr. Meschede den Anspruch der Aktionäre auf
Schadensersatz in Milliardenhöhe.

VW-Patente mit Technik zur Reduzierung der Abgaswerte

Hinzu kommt: VW hatte seit den 90er Jahren eine Reihe von
Erfindungen zur Abgasnachbehandlung beim Deutschen Patent- und
Markenamt angemeldet, die der Reduzierung des Stickoxidausstoßes von
Dieselmotoren in standardisierten Testverfahren dienten.

"Diese Erfindungen nahmen eine erhöhte Stickoxidemission im
gewöhnlichen Fahrbetrieb in Kauf. Eine der Erfindungen ermöglichte
sogar die Einstellung einer Toleranz für die Überschreitung von
Abgasgrenzwerten normierter Testverfahren um einen gewünschten
Faktor", erläutert Dr. Meschede die Ergebnisse der Recherche. Es sei
davon auszugehen, dass Winterkorn diese Patente und auch die
Bedeutung der Patente kannte. Genau darum halten es die mzs-Juristen
für unwahrscheinlich, dass Winterkorn nichts vom Abgas-Betrug geahnt
oder sogar gewusst haben soll.

Dass Winterkorn von den Manipulationen spätestens ab Mai 2014
gewusst haben muss und es versäumte, zu handeln, ist ein elementarer
Punkt der mehr als 40-seitigen Stellungnahme der mzs Rechtsanwälte an
das Landgericht Braunschweig als Reaktion auf die VWs
Klageerwiderung.

US-Umweltbehörden sollen zur Aufklärung beitragen

"Dem VW-Vorstand hätte von Anfang an bewusst sein müssen, dass die
amerikanischen Umweltbehörden EPA und CARB äußerst streng mit der
Verletzung der Grenzwerte für Stickoxyd-Ausstöße umgehen, was
zahlreiche Bußgeldverfahren gegen Automobilhersteller aus der
Vergangenheit zeigen", zeigt Meschede kein Verständnis für die
Falscheinschätzung des Konzerns.

Zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes haben die mzs
Rechtsanwälte die US-Umweltbehörden EPA und CARB mit einem
umfangreichen Fragenkatalog um Stellungnahme gebeten. Insbesondere
geht es um die Klageerwiderung von VW, in der es heißt, man sei bis
zuletzt davon ausgegangen, dass man die Abgasthematik einvernehmlich
und unter Ausschluss der Öffentlichkeit im konstruktiven Dialog mit
den Behörden regeln könne.



Pressekontakt:
mzs Rechtsanwälte
Dr. Thomas Meschede
Goethestraße 8-10
40237 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211 69002 0
Durchwahl: +49 (0) 211 69002 68
Telefax: +49 (0) 211 69002 91
E-Mail: meschede(at)mzs-recht.de
Web: www.mzs-recht.de
www.abgasmanipulation-recht.de

Barbara Stromberg
Textorama
www.textorama.de


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