(ots) - Aufgrund verschiedener Berichte in Boulevardmedien
zeige ich an, dass wir Peter Maffay und seine Lebensgefährtin in
ihren presserechtlichen Angelegenheiten vertreten. Die ordnungsgemäße
Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
Unser Mandant musste feststellen, dass Paparazzi sowohl auf sein
Privatgrundstück eingedrungen sind, als auch Paparazzifotos von ihm,
seiner Lebensgefährtin und anderen Familienmitgliedern veröffentlicht
worden sind. Hinzu tritt, dass in mehreren aktuellen Magazinen ein
früherer Lebenspartner der Lebensgefährtin von Herrn Maffay
Erklärungen zu seiner früheren Beziehung abgibt, die die Privat- und
Intimsphäre unserer Mandantin massiv verletzen. Es ist auch
offensichtlich, dass er private Urlaubsfotos an die Boulevardmedien
gegeben hat.
Ich bin nunmehr beauftragt, gegen all diese Berichterstattungen
mit aller gebotenen Nachhaltigkeit vorzugehen und sowohl die Foto-
als auch die Wortberichterstattung zu verbieten. Dies gilt auch für
Paparazziaufnahmen unserer Mandanten.
Herr Maffay und seine Lebensgefährtin werden weitere Verletzungen
ihrer Persönlichkeitsrechte nicht weiter hinnehmen. Dies hat auch zur
Folge, dass Herr Maffay sich entschlossen hat, in der Zukunft zu
seinem Privatleben keinerlei Erklärungen mehr abzugeben, so dass auch
diesbezügliche Anfragen nicht mehr beantwortet werden.
Wir bitten um Beachtung der Hinweise und insbesondere darum, von
einer Übernahme der beschriebenen Berichterstattung Abstand zu
nehmen.
Prof. Dr. Christian Schertz
Rechtsanwalt
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Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Prof. Dr. Christian Schertz
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