(ots) - Was ist in der Flüchtlingspolitik schlimmer bzw.
vielleicht sogar inhumaner als die (beabsichtigte) Maßnahme von
"Obergrenzen" bei Asylwerbern? Richtig geraten: der Einsatz des
Begriffs "Obergrenze", wenn es um die Umsiedlung syrischer
Flüchtlinge aus der Türkei geht - mitsamt säuselnden Erklärungen,
dass auf EU- und Völkerrecht "in vollem Umfang geachtet" wird. Dieser
Punkt muss jedem sauer aufstoßen, der die Mitteilung der
EU-Kommission zu den Wirkungen der Austausch- und
Abschiebungsmechanismen im EU-Türkei-Pakt liest. Wörtlich ist davon
die Rede, dass die große Syrer-Umtauschaktion nur "bis zu einer
Obergrenze von 72.000 machbar" sei. Auf mehr konnten sich die
EU-Regierungschefs nicht verständigen. Sollten mehr als 72.000
"irregulär" flüchten, wird auf "freiwilliger Basis" umgesiedelt.
Damit das überhaupt möglich wird, müssen Griechenland und die Türkei
erst ihre Gesetze anpassen, damit die Türkei als sicheres Land für
Flüchtlinge gelten kann. Was wurde über Obergrenzen, Limits,
Zielgrößen zur Steuerung von Migrantenströmen nicht alles gesagt und
gestritten. Die Kommission drohte Österreich sogar ein Verfahren an.
Nun setzt sie juristische Finten ein, um die Doppelmoral in der
EU-Migrationspolitik zu umschiffen. Ehrlicher wäre es zu sagen: Ohne
Limits geht?s nicht, aber wir nehmen so viele Syrienflüchtlinge wie
möglich. 72.000 ist bei 500 Millionen EU-Bürgern eher eine
Untergrenze.
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