(ots) - Es ist eine juristische Bombe detoniert, die 
wegweisenden Charakter auch für deutsche Geschädigte hat: ein Gericht
hat in Österreich festgestellt, dass ein Händler für die Manipulation
durch VW im Abgasskandal einstehen muss und er die Verantwortung 
nicht auf den Hersteller abschieben kann. Das Gericht hat die Mängel 
als schwerwiegend eingestuft. Nach einem Bericht der Kronenzeitung 
bedeutet dies, dass Schadensersatz zu leisten ist.
   Die Folge soll laut der Rechtsanwälte, die das Klageverfahren 
führen, sein, dass Ansprüche auf Schadensersatz in Österreich 
eingeklagt werden können. Das Ziel des Verfahrens sei es, dass dem 
Kläger die entstandenen Schäden ersetzt werden. Die eingebaute 
Software entspreche nicht der Typisierung und deshalb stimme auch die
Nova nicht. Dabei handelt es sich um die Normverbrauchsabgabe, die in
Österreich einmal fällig werde bei der Zulassung eines PKW und vom 
Co2-Wert abhängt. Aufgrund der bestehenden Unsicherheiten, ob die 
Nachbesserung Nachteile und damit Folgeschäden wie Mehrverbrauch, 
Minderleistung oder eine Wertminderung mit sich bringt, fordert die 
Kanzlei deshalb von VW ein Anerkenntnis, dass VW für alle Schäden und
Nachteile aufkommt, die entstehen können. Sollte es dazu nicht 
kommen, kündigt die Rechtsanwaltskanzlei bereits jetzt an, 
gerichtliche Hilfe gegen VW in Anspruch zu nehmen. Nach Ansicht der 
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die mehrere 
tausend Geschädigte des VW Abgasskandals vertritt, hat das Verfahren 
in Österreich auch für Geschädigte in Deutschland wegweisenden 
Charakter. Rechtsanwalt und Fachanwalt Ralph Sauer teilt dazu mit: 
"Das österreichische Kaufrecht entspricht demjenigen in Deutschland. 
Inhaltlich wurde das Gewährleistungsrecht in der EU durch eine 
Richtlinie bereits 2002 vereinheitlicht und auch in Österreich 
umgesetzt. Österreichische und deutsche Kunden haben daher im 
Wesentlichen dieselben Rechte. Das Gericht in Österreich hat 
festgestellt, dass ein schwerwiegender Mangel vorliegt, der die 
Gewährleistungspflichten des Händlers auslöst. Dies muss auch in 
Deutschland gelten. Auch deutsche Gerichte werden deshalb nicht 
umhinkommen, einen schwerwiegenden Mangel anzunehmen und den 
Geschädigten Recht zu geben. Wir sind hier erst am Anfang."
   Besonders gravierend sind nicht nur mögliche Folgeschäden wie 
Mehrverbrauch und Minderleistung, sondern vor allem auch ein 
möglicher Minderwert der Fahrzeuge. Rechtsanwalt Ralph Sauer teilt 
dazu mit: "Zahlreiche unserer Mandanten berichten, dass sie entweder 
das Fahrzeug überhaupt nicht oder nur mit einem erheblichen Verlust 
verkaufen können. So wird von Wertverlusten bis zu 20% berichtet. 
Auch würden teilweise Mercedes- und BMW-Händler die Fahrzeuge 
überhaupt nicht in Zahlung nehmen." Zuletzt berichtet auch Focus 
Online über Wertminderungen. Michael Velte, Vorstandsvorsitzender des
VMF (Verband der markenunabhängigen Fuhrparkmanagementgesellschaften 
e.V., sagte zu FOCUS Online: "Ein vom Hersteller durch die 
Manipulation ausgelöster Wertverlust betroffener Fahrzeuge führt zu 
einem betriebswirtschaftlichen Schaden bei den 
Gebrauchtwagenvermarktern. Vor allem sind die bei Vertragsbeginn 
kalkulierten Restwerte für alle manipulierten Fahrzeuge des 
Volkswagenkonzerns in der Regel nicht mehr erzielbar. Denn die 
möglichen Käufer können Risiken und Folgewirkungen der 
Abgasmanipulation immer noch nicht einschätzen und müssen beim Erwerb
solcher Fahrzeuge explizit auf diesen Mangel hingewiesen werden."
   Nach der Rechtsprechung des BGH und des Oberlandesgerichts Jena 
berechtigt eine Wertminderung von 1% und mehr bereits zum Rücktritt 
vom Kaufvertrag. Nach den neusten Enthüllungen in den USA und der 
Verschiebung des Passat Rückrufs dürften die Rechte der VW 
Geschädigten einfacher durchgesetzt werden können. Das bestätigt 
jetzt auch das Urteil aus Österreich. Die Medien hatten berichtet, 
dass sich der Rückruf des VW Passats verschiebe, weil möglicherweise 
zu hohe Spritverbräuche durch die Nachrüstung entstehen. In den USA 
soll die Software noch 2015 verbessert worden sein, weil sie 
angeblich im normalen Fahrbetrieb zu oft in den Prüfstandmodus 
geschalten habe. Dadurch sei es zu einem hohen Dieselpartikelausstoß 
mit den entsprechenden negativen Folgen für den Dieselpartikelfilter 
gekommen. All dies kann negative Auswirkungen auf den Wert der 
Fahrzeuge haben, was deutsche Gerichte berücksichtigen müssen. Dies 
ist bisher noch nicht geschehen.
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