(ots) - Nach Ansicht der Verbraucheranwälte der
Bremer Kanzlei KWAG steht betroffenen VW-Besitzern auch nach der
gestrigen (16.3.2016) Entscheidung des Landgerichts Bochum sehr wohl
ein grundsätzliches Rückgaberecht für abgas-manipulierte Fahrzeuge
zu. Die Richter hatten am Mittwoch eine erste Klage auf
Rückabwicklung eines Kaufvertrages abgewiesen (Az. I-2 O 425/15). Der
Kläger verlangte gegenüber seinem Autohaus, dass sein VW-Tiguan
zurückgenommen wird - gegen Erstattung des Kaufpreises.
KWAG-Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen: "Problematisch ist, dass jetzt
der Eindruck entsteht, als gäbe es generell keine Aussicht mehr auf
Rückabwicklung. Das ist unzutreffend."
Im Bochumer Fall sei die Klage ausschließlich mit dem mangelhaften
Zustand des Fahrzeugs begründet worden. Hätte der Kläger zunächst
eine Reparatur gefordert und wäre das Autohaus dem nicht
nachgekommen, so hätte der Rücktritt auf die nicht vorgenommene
Reparatur gestützt werden können, sagt Gieschen. "Das wäre unserer
Ansicht nach ungleich erfolgsversprechender gewesen." Der Bremer
Rechtsanwalt hat bereits vor einigen Jahren in einem Massenverfahren
erfolgreich Schadensersatzklagen wegen Mängeln am Audi TT gegen den
Ingolstädter Autobauer aus dem Volkswagen-Konzern geführt. Aber auch
im vorliegenden Verfahren bestehen nach seiner Ansicht gute
Aussichten, dass die Klage in höheren Instanzen anders bewertet wird.
Entsprechende Entscheidungen in vergleichbaren Fällen habe etwa das
Oberlandesgericht Oldenburg getroffen. (OLG Oldenburg 13. Zivilsenat,
Urteil vom 10.03.2015, 13 U 73/14). Auch der Anwalt des abgewiesenen
Klägers hat bereits den Gang in die nächst höhere Instanz angekündigt
- aus guten Gründen.
Problematisch erscheint es laut Gieschen, die Klageabweisung
allein auf diesen Mangel zu stützen. Es sei zwar davon auszugehen,
dass der Mangel als solches im Zuge der Rückrufaktion beseitigt wird.
Jedoch seien die Folgen des Rückrufs für das Fahrzeug nicht absehbar
und der Umstand, dass an dem Fahrzeug manipuliert wurde, lasse sich
auch nicht beseitigen.
Ein schwerwiegender Mangel, der nach gültiger Rechtsprechung eine
Rückgabe begründet, sei neben dem Umstand, dass den Fahrzeugen die
Manipulation dauerhaft anhaftet, auch dann gegeben, wenn durch die
angekündigte Nachbesserung zum Beispiel Mehrverbrauch oder
Leistungsverlust auftreten. Gieschen: "Auch höhere PS-Zahlen, wie
schon beim VW-Amarok festgestellt, erscheinen nur auf den ersten
Blick vorteilhaft." Es bestehe das Risiko, dass diese Werte mit einem
Verlust an Langlebigkeit der Fahrzeuge erkauft werden.
Das Bochumer Urteil entfalte keine Signalwirkung für übrige
Verfahren und sollte nicht als Niederlage für Verbraucher empfunden
werden, meint Gieschen.
Kanzleiprofil:
KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen
mit Sitz in Bremen- gehört zu den größten ausschließlich im Bank- und
Wirtschafts- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in
Norddeutschland und zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem
Rechtsbereich. KWAG ist auf die Durchsetzung von Anlegerinteressen
ebenso spezialisiert wie auf die Begleitung von
Investitionsentscheidungen, Sanierungsgesprächen und Verhandlungen
mit Banken für klein- und mittelständische Unternehmen. Daneben
stellt die Kanzlei ihre juristischen Kompetenzen auch bei der
anlegerfreundlichen Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten zur
Verfügung. KWAG positioniert sich ausschließlich und eindeutig an der
Seite von Kapitalanlegern und Investoren. Die klare Orientierung am
Anlegerinteresse und die langjährige umfassende Erfahrung im
Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht machen KWAG zu einem
verlässlichen Partner für private und geschäftliche Mandanten, vor,
während und nach wichtigen Anlageentscheidungen.
Pressekontakt:
KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen,
Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen, Lofthaus 4, Am Winterhafen 3a,
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