PresseKat - VW Abgasskandal - Düsseldorfer Anwälte sehen trotz des Urteils des LG Bochum gute Erfolgsaussichte

VW Abgasskandal - Düsseldorfer Anwälte sehen trotz des Urteils des LG Bochum gute Erfolgsaussichten

ID: 1334463

(ots) - Das Landgericht Bochum hat als einzelnes
Instanzgericht eine Entscheidung getroffen. Dieses Urteil hat für die
Geschädigten des Abgasskandals nach Ansicht der Düsseldorfer Anwälte
Prof. Dr. Rogert und Tobias Ulbrich keinen richtungsweisenden
Charakter.

Die beiden Wirtschaftsanwälte vertreten hunderte Geschädigte in
gleich gelagerten Fällen. Sie haben auch Prozesse vor der gleichen
Kammer mit ähnlich gelagerten Fällen vor sich, bei denen es ebenfalls
um die Rückabwicklung von Fahrzeugen wegen des Abgasskandals geht.
Die Anwälte weisen darauf hin, dass sich das Urteil nicht mit der
Frage eines bestehenden Rechtsmangels auseinandersetzt, weil dazu
nichts vorgetragen wurde. Selbst das Kraftfahrtbundesamt droht damit,
dass mit Stilllegungsverfügungen zu rechnen sei, wenn dem Rückruf
endgültig nicht gefolgt werde. Daraus ist zwingend der Rückschluss zu
ziehen, dass sich die entsprechenden Fahrzeuge ohne erfolgten Rückruf
und damit von Anfang an in einem nicht zulassungsfähigen Zustand
befanden, sie also einen Rechtsmangel aufwiesen und noch immer
aufweisen.

Auch wird verkannt, dass der Rückruf unzumutbar ist, weil bereits
amtsbekannt neue Mängel entstehen werden, die die Unzumutbarkeit des
Rücktritts zur Folge haben. Beim Rückruf des Amarok wurde nach der
Nacherfüllung von Auto Motor & Sport ein Mehrverbrauch von bis zu
0,7l/100km festgestellt. Bei diesem durch die Nacherfüllung
entstandenen neuen Mangel kommt es nicht darauf an, ob dieser
erheblich ist. Bei einer Nacherfüllung ist die Entstehung eines neuen
Mangels generell unzumutbar. Die Entstehung eines neuen Mangels durch
die Nacherfüllung zeigt genau genommen, dass die Nacherfüllung
unmöglich ist, da der vertragsgemäße Zustand nicht herzustellen ist.
Auch dies führt zu einem Rücktrittsrecht.

Die Frage des Minderwertes des Fahrzeuges - auch nach der




Nacherfüllung -liegt nach Recherchen der Anwälte bei mindestens 20%.
Auch daraus ist die Unzumutbarkeit abzuleiten.

Aus diesen Gründen wird das Urteil kaum richtungsweisenden
Charakter haben können.



Pressekontakt:
Tobias Ulbrich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Dozent FOM Hochschule

Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft
Tonhallenstr. 14-15
40211 Düsseldorf

Tel.: 0211-310638-0
Fax: 0211-310638-10
email: ulbrich(at)ru-law.de


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Datum: 16.03.2016 - 17:58 Uhr
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