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Finanzierung gesetzlicher Krankenkassen: Gesundheitsfonds und Zusatzbeitrag

ID: 1325021

Seit Januar 2016 haben viele Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht. Wieso ist dies für die Kassen ein wichtiger und notwendiger Schritt und wie funktioniert das System der Finanzierung gesetzlicher Krankenkassen? Die AOK Hessen klärt auf.

(firmenpresse) - Um zu verstehen, wieso der Zusatzbeitrag erhoben wird, muss man zunächst verstehen, woraus sich die Beiträge der Krankenkassen zusammensetzen. 2009 wurde der sogenannte Gesundheitsfonds eingerichtet. Dieser setzt sich aus verschiedenen Einnahmen zusammen: 7,3 % des Bruttolohns des Arbeitnehmers, 7,3 % des Bruttolohns des Arbeitgebers und einem steuerfinanzierten Bundeszuschuss.

Der Gesundheitsfonds ist somit eine Art Geld-Sammelstelle. Hieraus werden die Beiträge an die Krankenkassen verteilt. Wichtig ist, dass nicht alle Kassen den gleichen Anteil erhalten. Zwar bekommt jede Krankenkasse pauschal einen festen Betrag je Versicherten, on top erhält sie aber noch einen Risikozuschlag, der individuell nach den bestehenden Erkrankungen eines Versicherten berechnet wird. Dieser "Risikostrukturausgleich" (RSA) berücksichtigt Merkmale wie Alter, Geschlecht und einen "Katalog" aus 80 verschiedenen Krankheiten der Versicherten. Dadurch erhalten Krankenkassen, die einen höheren Anteil älterer oder chronisch bzw. schwer kranker Menschen versichert haben, auch höhere Zuweisungen.

Nun ist es nach der Verteilung aber immer noch möglich, dass eine Kasse mehr Geld für die medizinische Behandlung ihrer Kunden benötigt. Hier greift die Regelung des Zusatzbeitrages. Wenn die Kasse also mehr Ausgaben hat, als sie aus dem Gesundheitsfonds erhält, muss sie einen Zusatzbeitrag von ihren Kunden erheben. Derzeit gibt es kaum eine Krankenkasse, die ohne den Zusatzbeitrag auskommt.

Jedes Jahr ermittelt das Bundesministerium für Gesundheit einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Für 2016 liegt er bei 1,1 %. Die Kassen können sich am durchschnittlichen Beitrag orientieren, sind aber frei in der Festlegung der Beitragshöhe. Die AOK Hessen geht den Schritt der Anpassung auf 1,1 % mit.

Die AOK Hessen hat darüber hinaus entschieden, ab 2016 ihren Kunden auch mehr und noch bessere Leistungen anzubieten. So erweitert sich das 2015 eingeführte "Gesundheitskonto" auf acht Leistungen. Über das virtuelle Gesundheitskonto bekommst du bis zu 400 Euro für wichtige Untersuchungen zurück. Und jeder weitere Versicherte in deiner Familie ebenso.





Welche Leistungen dazu gehören und wie das Gesundheitskonto funktioniert, erfährst du hier (https://dafuer-sind-wir-aok.de/was-fuer-ein-leben/400-euro-fuer-dein-wohlbefinden-das-neue-gesundheitskonto-der-aok-hessen/?cid=aokdehe_aokhe_opr_20).

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Datum: 24.02.2016 - 11:55 Uhr
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