PresseKat - Inkasso: Jede zweite Forderung ist unberechtigt? Pustekuchen!

Inkasso: Jede zweite Forderung ist unberechtigt? Pustekuchen!

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Die gesamte Inkassobranche wird gerne an den Pranger gestellt. Zuletzt von der Verbraucherzentrale. Fehlerbenennung ist wichtig! - ein korrekter Studienaufbau, Nennung ALLER Fakten und ehrlichen Informationen aber mindestens ebenso.

(firmenpresse) - Schutz vor InkassobetrĂŒgern: Einfach Registrierung prĂŒfen

KĂŒrzlich las man in vielen Zeitungen und Zeitschriften, dass nach einer Studie der Verbraucherzentralen jede zweite von Inkassounternehmen geltend gemachte Forderung unberechtigt sei. Auch sonst stellte die im Internet (http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/mediabig/237952A.pdf) abrufbare Studie Inkassounternehmen kein sonderlich gutes Zeugnis aus, sondern bemĂ€ngelte u. a. intransparente und ĂŒberhöhte GebĂŒhren sowie den Verbraucher unter Druck setzende Äußerungen in Forderungsschreiben bzw. DrohgebĂ€rden.

Unerhört! Damit bestĂ€tigte sich gewiss wieder einmal das Bild, das sich viele Leserinnen und Leser bereits aus frĂŒherer Berichterstattung sowie anhand von Erfahrungen im eigenen Umfeld gemacht hatten. Jedoch – wie so oft lohnt es sich auch hier, etwas genauer hinzuschauen: Dann ist das wahrhaft skandalöse Ergebnis, dass jede zweite Forderung unberechtigt sei (genaugenommen sind es nach der Studie sogar 56%, und hinzu kommen noch 30%, in denen die Forderung „unklar“ sei; als „berechtigt“ wurden daher nur lĂ€cherliche 14% eingeordnet), schnell erklĂ€rt, ohne dass gleich der Stab ĂŒber die Inkassobranche gebrochen werden dĂŒrfte.

Bremer Inkasso GmbH: Studie der Verbraucherzentrale ĂŒberzeugt nicht

Bernd Drumann, GeschĂ€ftsfĂŒhrer der Bremer Inkasso GmbH, erlĂ€utert: „Die Verbraucherzentralen haben zum einen bloß Beschwerden von Verbrauchern ausgewertet (und zwar ganze 1.413 im Vergleich zu schĂ€tzungsweise mindestens 20 Millionen beschwerdefrei vonstattengegangenen Inkassomandaten bei Inkassounternehmen und RechtsanwĂ€lten), also ihre Zahlen ĂŒberhaupt nur aus den verschwindend wenigen „kranken“ FĂ€llen berechnet, in denen der EmpfĂ€nger eines Inkassoschreibens sich falsch behandelt fĂŒhlte. Und zum anderen wurde eine Forderung bereits dann als „unberechtigt“ eingestuft, wenn nur der Schuldner diese Bewertung vornahm, ohne dass zwingend eine NachprĂŒfung erfolgte. Dass der Schuldner jedoch weder unbefangen noch ggf. kompetent genug ist, die Berechtigung der Forderung zu verneinen, dĂŒrfte auf der Hand liegen.“





„Damit soll der Studie der Verbraucherzentrale nicht die Berechtigung abgesprochen werden“, so Drumann weiter. „Die Verbraucherzentralen erfĂŒllen – auch durch solche Studien – eine wichtige Aufgabe, indem sie auf MissstĂ€nde hinweisen und Branchen ‚ehrlich‘ halten. Nur ergibt sich daraus zugleich eine gewisse Parteilichkeit und eine Konzentration auf das Negative; wenn dies dann noch mit reißerischen VerkĂŒrzungen wie hier zusammentrifft, entsteht leicht ein falsches Bild, das eine gesamtwirtschaftlich wichtige Branche wie unsere insgesamt in ein unverdient schlechtes Licht rĂŒckt.“

Die Wirtschaft braucht ehrliches Inkasso – der Verbraucher auch

Im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU – in Europa der grĂ¶ĂŸte Verband von Dienstleistern im Forderungsmanagement, weltweit der zweitgrĂ¶ĂŸte) sind rund 560, und damit der Großteil der registrierten Inkasso-Unternehmen im Land organisiert. Die Verbandsmitglieder vertreten nach Angaben des BDIU die Interessen von ĂŒber 500.000 GlĂ€ubigern aller Wirtschaftsbereiche und fĂŒhren jĂ€hrlich rund fĂŒnf Milliarden Euro an Geldern dem Wirtschaftskreislauf wieder zu. „Auch wir sind seit 2002 Mitglied und besitzen darĂŒber hinaus noch das Zertifikat “TÜV-geprĂŒftes Inkasso“, ergĂ€nzt Bernd Drumann. „Jeder Unternehmer, der immer wieder ForderungsausfĂ€lle zu verzeichnen hat, wird diese zwangslĂ€ufig in seine Preiskalkulation mit einbeziehen mĂŒssen. Die Verbraucherpreise steigen. Und zwar fĂŒr alle Verbraucher. Jeder sollte daher ein Interesse an seriösem Inkasso haben, das Unternehmer bei der Realisierung ihrer Forderungen unterstĂŒtzt“, gibt Drumann zu bedenken.

Seriöses Inkasso ist umfangreich geregelt

Im Oktober 2013 trat das Gesetz gegen unseriöse GeschĂ€ftspraktiken in Kraft. Seit November 2014 gelten zudem fĂŒr Inkassounternehmen und RechtsanwĂ€lte neue Darlegungs- und Informationspflichten. Die neuen Regelungen verpflichten dazu, schon in der ersten Zahlungsaufforderung dem Schuldner umfassende Informationen zu erteilen, damit dieser leichter beurteilen kann, ob der Anspruch gegen ihn berechtigt ist oder nicht. Dem Schreiben muss nun u. a. entnommen werden können, fĂŒr wen die Forderung geltend gemacht wird, worauf sie beruht und wie sich die Kosten genau zusammensetzen. „Ein seriöses InkassobĂŒro hat mit diesen Angaben nie hinter dem Berg gehalten“, so Drumann. Eine weitere Regel, die vielen unbekannt ist, wenn sie ĂŒber vermeintlich exorbitante Inkassokosten klagen: Vom Schuldner darf nie mehr verlangt werden als das, was ein Rechtsanwalt in Rechnung stellen könnte.

Zum Schutz vor InkassobetrĂŒgern: Einfach Registrierung prĂŒfen
Wer einen Brief von einem Inkassounternehmen erhĂ€lt, sollte prĂŒfen, ob das Unternehmen im Rechtsdienstleistungsregister unter www.rechtsdienstleistungs-register.de eingetragen ist. Der geschĂ€ftsmĂ€ĂŸige Einzug von fremden Forderungen ist nach §§ 2, 10 Abs. 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registrierungspflichtig; die Registrierung setzt umfangreiche Eignungsmerkmale – darunter strafrechtliche Unbescholtenheit – und Kenntnisse voraus, die im RDG geregelt sind.

Von den 187 Inkassounternehmen, die von den Verbraucherbeschwerden betroffen waren, (die Bremer Inkasso GmbH war nicht darunter) waren 77 (aus dem In- und Ausland) nicht registriert. „Das sind die eigentlichen schwarzen Schafe der Branche, die sich nicht an die Spielregeln halten, die zum Schutz der Schuldner bestehen. Diese LĂŒcke in der Branchenaufsicht aufzudecken, ist das eigentliche Verdienst der Studie der Verbraucherzentralen“, sagt Drumann. „Ergibt die PrĂŒfung anhand des Registers aber, dass man es mit einem registrierten Inkassounternehmen zu tun hat, so sollte man das Forderungsschreiben nicht einfach ignorieren, sondern unbedingt den Dialog suchen, in dem offene Fragen etwa zur Forderung oder den GebĂŒhren meist schnell geklĂ€rt werden können.“

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Bremer Inkasso GmbH bietet ihren Kunden kompetente Beratung und juristische UnterstĂŒtzung im Bereich des Forderungseinzugs – bundesweit und international. Das 1984 von Bernd Drumann gegrĂŒndete Unternehmen ist seit 1996 unter dem Namen Bremer Inkasso GmbH tĂ€tig und beschĂ€ftigt rund 20 Mitarbeiter in der Firmenzentrale. Die Sachbearbeitung erfolgt ĂŒberwiegend durch speziell ausgebildete Volljuristen. Ca. 70 Prozent der erteilten InkassoauftrĂ€ge werden vorgerichtlich erfolgreich abgeschlossen. Die Bremer Inkasso GmbH ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V. und erhielt aufgrund qualitativ hoher Standards vom TÜV in 2010 das Zertifikat „GeprĂŒftes Inkasso“.



PresseKontakt / Agentur:

Bremer Inkasso GmbH, Eva-K. Möller, LeerkÀmpe 12, 28259 Bremen, Tel. +49 (0)421-84106-25, Fax +49 (0)421-84106-21, E-Mail: moeller(at)bremer-inkasso.de



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Datum: 17.02.2016 - 10:11 Uhr
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