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BGH Entscheidung: Deutsches Tierschutzbüro darf zum Boykott aufrufen - Tierschützer freuen sich über höchstrichterliches Urteil

ID: 1321797

(ots) - Das Deutsche Tierschutzbüro e.V.
gewinnt einen Rechtstreit gegen den Zentralverband Deutscher
Pelztierzüchter e.V. vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe und darf
nach diesem Urteil zum Boykott aufrufen. Der BGH stärkt damit die
Rechte von NGOs.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe urteilt im Rechtsstreit
zwischen dem Deutschen Tierschutzbüro und dem Zentralverband
Deutscher Pelztierzüchter e.V. zu Gunsten der Tierschützer. Demnach
darf der Tierschutzverein weiterhin zum Boykott der Volksbank eG Bad
Laer-Borgloh-Hilter-Melle aufrufen. Dieses Urteil ist wegweisend für
alle Tierschutzvereine und NGO´s, da Boykottaufrufe in Deutschland
nur sehr beschränkt erlaubt sind.

Mit Urteil vom 19.01.2016 (VI ZR 302/15) hat der Bundesgerichtshof
der Revision des Deutschen Tierschutzbüros e.V. gegen ein
Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (13 U 102/14)
stattgegeben. Das Oberlandesgericht untersagte den Tierschützern auf
Antrag des Zentralverbands Deutscher Pelztierzüchter e.V. einen
Boykottaufruf. Die Tierschützer hatten die Bank des Zentralverbands
öffentlich dazu aufgerufen, diesem das Konto zu kündigen. Sie
verliehen dem Aufruf Nachdruck durch die Ankündigung, die Bankkunden
zu informieren, sollte sich die Bank nicht klar positionieren.

Das Deutsche Tierschutzbüro hatte seinen Aufruf unter anderem
damit begründet, dass die Bank Werbung mit genossenschaftlichen
Werten wie Respekt und Verantwortung betreibe und es nicht dazu
passe, Geschäfte mit "Tierquälern" zu machen.

"Innerhalb kürzester Zeit schlossen sich hunderte Tierfreunde dem
Protest der Tierschützer an und forderten die Volksbank in Melle auf,
dem Pelzverband das Konto zu kündigen", so Jan Peifer, Gründer des
Deutschen Tierschutzbüros.

Der Zentralverband sah sich durch den Aufruf jedoch in seinem




Persönlichkeitsrecht verletzt. Er monierte unter anderem, dass der
Aufruf anprangernd gewesen sei und warf den Tierschützern vor, aus
eigenwirtschaftlichen Zwecken zu handeln. Zu Unrecht, urteilte nun
der Bundesgerichtshof.

Medienanwalt Dr. Sven Dierkes, der das Deutsche Tierschutzbüro
e.V. regelmäßig in äußerungsrechtlichen Angelegenheiten berät,
begrüßt die Entscheidung: "Gemeinnützige Vereine sind darauf
angewiesen, mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen auf ihre Kampagne
aufmerksam zu machen. Auch ist zu akzeptieren, dass im Rahmen solcher
Aktionen Kritik mit deutlichen Worten und Bildern geäußert wird."

Nach Ansicht des Deutschen Tierschutzbüros ist das Urteil
wegweisend für alle Tierschutzvereine und NGO´s. Denn es bekräftigt
den Stellenwert der Meinungsfreiheit für die tägliche Arbeit dieser
Organisationen.



Pressekontakt:
Jan Peifer
Gründer Deutsches Tierschutzbüro
Mobil: 0171-4841004
Jan.Peifer(at)tierschutzbuero.de


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Datum: 17.02.2016 - 08:37 Uhr
Sprache: Deutsch
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Berlin/Karlsruhe/Melle



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