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NABU: EU will Deutschland trotz Verstoß gegen Vogelschutzrichtlinie schonen

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NABU: EU will Deutschland trotz Verstoß gegen Vogelschutzrichtlinie schonen

Miller: Empfindliche Lücken im Schutzgebietsnetz

(pressrelations) - n/Brüssel - Mit Unverständnis hat der NABU auf die Entscheidung der Europäischen Kommission reagiert, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der unzureichenden Meldung von Vogelschutzgebieten einzustellen.

"Viele Bundesländer haben im Zuge dieses Verfahrens neue Vogelschutzgebiete ausgewiesen, dennoch bleiben bis heute empfindliche Lücken im Schutzgebietsnetz", sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Während die Europäische Kommission noch im Sommer 2007 angekündigt hatte, gegen sieben Bundesländer den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzurufen, gibt sie sich jetzt mit den zwischenzeitlichen Nachmeldungen zufrieden. Der NABU sieht dagegen in vier Bundesländern (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz) immer noch teilweise erhebliche Defizite.

Mit der am 2. April 1979 in Kraft getretenen EG-Vogelschutzrichtlinie haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zum Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensräume verpflichtet. Diese Schutzgebiete für europaweit gefährdete Vogelarten wie Weißstorch, Schwarzstorch, Kranich, Rotmilan, Uhu und Eisvogel sollten bis zum Jahr 1981 ausgewiesen werden. Da viele Bundesländer diese Verpflichtung mehr als zwanzig Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie nur unzureichend erfüllt hatten, strengte die Europäische Kommission nach einer Beschwerde des NABU im Jahr 2001 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland an.

Neben den unbestrittenen Fortschritten und Verbesserungen in vielen Bundesländern, die mit der NABU-Beschwerde erreicht werden konnten, bleiben offene Fragen bestehen. Miller: "Es ist nicht nachvollziehbar, dass Länder wie Nordrhein-Westfalen mit 4,7 und Niedersachsen mit 7,1 Prozent der Landesflächen ihre Verpflichtungen erfüllt haben sollen, während andere Länder wie Sachsen, Hessen oder Brandenburg zwischen 13,5 und 22 Prozent ihrer Landesfläche gemeldet haben."

Die Kommission hatte im Vorfeld ihrer Entscheidung mehrfach betont, dass sie im Gegenzug zur Einstellung des Verfahrens von den Ländern eine bessere Pflege der ausgewiesenen Schutzgebiete verlangt. Rheinland-Pfalz hatte der Kommission statt der Meldung von weiteren Schutzgebieten die Erarbeitung eines "großangelegten Schutzprogramms" für den Rotmilan zugesagt, das aber bislang ebenso wenig vorliegt wie die Mehrzahl der Pflegepläne. "Die Kommission gibt sich hier mit ungedeckten Schecks zufrieden", so Leif Miller. Dies sei angesichts des fortschreitenden Artensterbens völlig unverständlich.






Für Rückfragen: Claus Mayr, NABU-Direktor Europapolitik, mobil +49 (0) 172-5966098.
Im Internet unter www.NABU.de

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Datum: 30.10.2009 - 22:19 Uhr
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