(ots) - Der Verband Deutscher Lokalzeitungen (VDL)
kritisiert die Verurteilung eines Redakteurs des Nordkuriers
(Neubrandenburg) zu einer Geldstrafe als einen gravierenden Schlag
gegen die verfassungsrechtlich geschützte Pressefreiheit. Dieser
hatte im Juni 2014 einen Waidmann als "Rabauken-Jäger" bezeichnet.
Der Journalist hatte über den Fall eines Ueckermünder Jägers
berichtet, der ein totes Reh an der Anhängerkupplung über die
Bundesstraße 109 geschleift hatte. Nach der Anzeige durch den
Waidmann hatte die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg gegen den
Redakteur Anklage wegen Beleidigung erhoben. Das Amtsgericht Pasewalk
hatte den Journalisten daraufhin im Mai 2015 zu einer Geldstrafe in
Höhe von 1000 Euro verurteilt.
In einem Berufungsverfahren wurde vom Landgericht Neubrandenburg
das Urteil kürzlich bestätigt.
Der VDL rechnet damit, dass spätestens das
Bundesverfassungsgericht feststellen wird, dass die strittigen
Äußerungen in dem Beitrag durch die Grundrechte der Meinungs- und
Pressefreiheit gedeckt waren.
Kontakt:
Stefan Waldschmidt M.A.
Verbandsreferent
Telefon: 030/ 39 80 51 54
E-Mail: Stefan.Waldschmidt(at)lokalpresse.de