(ots) - Der MDR-Rundfunkrat hat die durch den
nordrhein-westfälischen Landtag beschlossene Reduzierung der
zulässigen Radiowerbung im WDR-Hörfunk kritisiert. Solche
landesrechtlichen Alleingänge hätten wegen der üblichen bundesweiten
Werbebuchungen auch gravierende Auswirkungen auf andere
Landesrundfunkanstalten. Darüber hinaus zeige der
nordrhein-westfälische Gesetzgeber wenig politisches
Fingerspitzengefühl, wenn eine solche grundlegende Entscheidung über
die Finanzausstattung des WDR mitten im laufenden KEF-Verfahren zur
Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks getroffen werde,
unterstrich der MDR-Rundfunkrat und appellierte an die Kommission zur
Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten, die für die nächsten Jahre ausfallenden Einnahmen
aus der Radiowerbung in ihrer Beitragsempfehlung vollständig zu
berücksichtigen.
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