PresseKat - Welche Zahnzusatzversicherung eignet sich bei fehlenden Zähnen?

Welche Zahnzusatzversicherung eignet sich bei fehlenden Zähnen?

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Fehlende Zähne und dann? Die Zahnzusatzversicherungen bieten unterschiedliche Möglichkeiten, fehlende Zähne zu versichern.

(firmenpresse) - Bedingt durch die Reformen im Gesundheitswesen machen sich viele Leute Gedanken darüber, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Dieses ist sinnvoll, um die oft niedrigen Festkostenzuschüsse der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für teure Behandlungen aufzustocken. Da nun mal nicht jeder Versicherungsnehmer über ein makelloses Gebiss ohne fehlende Zähne verfügt, muss man schon die Überlegung anstellen, welche Zahnzusatzversicherung sich individuell anbietet. Denn: es gibt diverse Anbieter, die den Faktor fehlende Zähne unterschiedlich absichern. Im Folgenden soll an Beispielen erklärt werden, welcher Versicherungsschutz möglich ist.

Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html

Bei einem fehlenden Zahn gibt es noch viele Möglichkeiten, sich abzusichern. Die CSS schließt fehlende Zähne vom Versicherungsschutz aus, bei einem Zahn ist dieses wahrscheinlich nicht gravierend. Gegen Aufschlag kann man u. a. bei der ARAG, der Central oder der Nürnberger Versicherung einen fehlenden Zahn gegen einen Aufschlag mit versichern. Die Barmenia nimmt Versicherungsnehmer mit einem fehlenden Zahn ohne Bedingungen oder Aufschläge an.

Wenn aber schon mehr als ein Zahn fehlt, unterscheiden sich die Gesellschaften in einigen Punkten. Bei der Barmenia werden zwei bis drei fehlende Zähne gegen eine Leistungseinschränkung in den ersten drei Jahren, aber ohne Beitragsaufschlag mit versichert. Die ARAG sichert bis zu vier fehlende Zähne gegen Beitragszuschlag mit ab, ebenso die Central, die Nürnberger oder die AXA. Hier muss man aber genau prüfen, welche Gesellschaft den gewünschten Versicherungsschutz anbieten kann.

Fest steht auch mittlerweile, dass die Zahnzusatzversicherungen bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen genauer hinschauen. In Einzelfällen hat der Versicherungsnehmer nicht mehr alle Details zu etwaig geplanten Behandlungen im Kopf und vergisst dieses anzugeben. Die Folge hieraus kann ein Leistungsausschluss sein, der nachträglich vereinbart wird, sofern dieses bei einer Zahnarztnachfrage sich herausstellt.





Letztendlich ist es wichtig bei Unklarheiten zum Vertragsabschluss einen Zahnarzt zu kontaktieren. Der zahnärztliche Befundbericht wird im Regelfall nicht benötigt, aber die kurze Rücksprache mit dem Zahnarzt hilft, bei der Antragstellung zur Zahnzusatzversicherung spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Bildquelle: Tobias Bräuning, www.pixelio.de

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Datum: 30.10.2009 - 10:25 Uhr
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