PresseKat - Nutzen Sie das Bestellerprinzip – zu Ihrem eigenen Vorteil oder...

Nutzen Sie das Bestellerprinzip – zu Ihrem eigenen Vorteil oder...

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... warum man die Musik bezahlen sollte, auch wenn man sie nicht bestellt hat!

Tipps vom Immobilienprofi

Rund um Haus- und Grundeigentum gibt es eine Vielzahl komplizierter Sachverhalte,
Regelungen und Entwicklungen, die es dem Laien nicht gerade einfach machen,
immer die richtige Entscheidung zu treffen. In loser Folge geben Ihnen die Fachleute
von OTTO STÖBEN unter der Rubrik „Tipps vom Immobilienprofi“ Hinweise, die
Ihnen helfen sollen, Fehler und Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

(firmenpresse) - Die größte finanzielle Aktion im eigenen Leben ist häufig der Kauf und Verkauf einer Immobilie. Vor dem Bau eines Hauses können Architekten oder Baufirmen relativ schnell den exakten Preis für die erforderlichen Leistungen ermitteln. Sobald das Eigenheim aber fertig da steht, ist der Sachwert nur noch ein Kriterium von vielen, die über den Marktwert der Immobilie Auskunft geben können. Und die Festlegung des tatsächlichen Wertes einer Immobilie bedarf jahrelanger, fachlich fundierter Erfahrung.

Gerade im komplexen Immobiliengeschäft will man doch sicherstellen, die besten Fachleute, sprich Makler, auf seiner Seite zu haben. Sie können das Objekt und den Markt richtig einschätzen, wissen Bescheid über Stärken und Schwächen der Immobilie und kennen mögliche Potentiale. Deshalb sollten Sie den Makler für sich arbeiten lassen, er soll dabei natürlich ausschließlich Ihre Interessen vertreten und letztendlich das Beste für Sie herausholen.

Logisch, so sollte es sein!

Haben Sie sich mal gefragt, wie das gehen soll, wenn der Makler von der anderen Seite bezahlt wird?

„Man stelle sich vor, man würde vor Gericht akzeptieren, vom gegnerischen Anwalt vertreten zu werden. Das würde niemand für sich in Anspruch nehmen wollen. Ganz im Gegenteil - lieber prahlt man damit, dass man sich den „besten“ Anwalt leisten kann. Dass gute Anwälte deutlich mehr kosten als die vermeintlich weniger Guten ist kein Geheimnis und wird selbstverständlich akzeptiert“, gibt Jürgen Stöben, Gesellschafter bei OTTO STÖBEN, zu bedenken.

Zum Glück haben Käufer und Verkäufer noch die freie Wahl. Im Gegensatz zu den Wohnungssuchenden, die ein Lied von dem Problem singen können, einen Makler zu finden, der ihnen bei der Suche und den Formalitäten behilflich sein könnte. Die neue Gesetzgebung hat es mit dem Verbraucherschutz für Mieter so gut gemeint, dass ein wesentlicher Teil des „freien“ Marktes in der Praxis nicht mehr existiert.





„Im gewerblichen Bereich ist es längst üblich, dass jede Vertragspartei ihren eigenen Makler in die Verhandlungen schickt“, weiß Jürgen Stöben aus Jahrzehnte langer Erfahrung im familieneigenen Unternehmen. „Und im angelsächsischen Sprachraum werden auch private Immobiliengeschäfte oftmals nur zwischen den jeweils beauftragten Maklern ausgehandelt. Man hat dort längst erkannt, dass Emotionen und fehlendes Fachwissen eher hinderlich sind.“

So gesehen sollten Sie auch beim privaten Kauf oder Verkauf im eigenen Interesse von vornherein bestrebt sein, dass Sie in jedem Fall selbst den Makler bezahlen wollen.

Denn... wer die Musik bezahlt, der bestimmt auch, wessen Lied gespielt wird.

Ansprechpartner:

OTTO STÖBEN GmbH
Jürgen Stöben, Gesellschafter bei OTTO STÖBEN
Büro: 0431 664030
Fax: 0431 66403-40
E-Mail: j.stoeben(at)stoeben.de

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OTTO STÖBEN ist ein Unternehmen mit langjähriger Erfahrung im Immobilien-Management und acht Büros in Schleswig-Holstein. Als Maklerunternehmen in der vierten Generation verknüpft OTTO STÖBEN stets diese Erfahrung mit frischer Innovation.



PresseKontakt / Agentur:

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Adrienne Michel
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Datum: 02.02.2016 - 15:37 Uhr
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