PresseKat - AWD: Existenzsichernde Vorsorgeaufwendungen ab 1. Januar 2010 steuerlich absetzbar

AWD: Existenzsichernde Vorsorgeaufwendungen ab 1. Januar 2010 steuerlich absetzbar

ID: 131526

Hannover, im Oktober 2009: Das Bürgerentlastungsgesetz wird mit steuerlichen Entlastungen in Milliardenhöhe ab nächstem Jahr wohl bei vielen Haushalten für ein spürbar höheres Nettoeinkommen sorgen. AWD, einer der führenden Finanzdienstleister in Europa, rät dringend dazu, die neu entstandenen finanziellen Spielräume für die Optimierung der Altersvorsorge und des Versicherungsschutzes zu verwenden. AWD bietet schon heute, unter anderem für alle Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige, spezielle, umfangreiche Beratungsleistungen zum Bürgerentlastungsgesetz an.

(firmenpresse) - Verdienen Beiträge für existenzsichernde Vorsorgeaufwendungen besondere steuerrechtliche Berücksichtigung? Diese Frage wurde vom Bundesverfassungsgericht im Februar 2008 endgültig positiv beantwortet und der Gesetzgeber damit aufgefordert, die vorhandenen Abzugsmöglichkeiten im Einkommenssteuerrecht dementsprechend auszuweiten. Das Ergebnis der Reformen ist das so genannte Bürgerentlastungsgesetz, das zum 1. Januar 2010 in Kraft tritt und nach Meinung von AWD bei den Bürgern für Entlastungen in einer Höhe von insgesamt rund 9,3 Millionen Euro sorgen kann.

Begünstigte des Bürgerentlastungsgesetzes sind AWD zufolge die meisten Arbeitnehmer, Beamte sowie Selbständige. Diese Personengruppen können dank des neuen Gesetzes ab 2010 einen Teil ihrer Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Möglichkeiten, diese Beiträge einkommensteuerrechtlich geltend zu machen, bestanden zwar schon vor Inkrafttreten des Bürgerentlastungsgesetzes – erst zum 1. Januar 2010 aber werden die noch bestehenden Höchstgrenzen von 1.500 Euro (2.400 für Selbständige) im Jahr aufgehoben. Zudem schafft das Bürgerentlastungsgesetz erstmals die Möglichkeit, Beiträge für die bei den Eltern mitversicherten Kinder von der Steuer abzusetzen und somit die Gesamtlast zusätzlich zu verringern.

Doch das Bürgerentlastungsgesetz bedeutet für viele Bürger noch weitere steuerrechtliche Vorteile: So können teilweise künftig neben den Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung auch sonstige wichtige Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden, darunter zum Beispiel Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Risikolebensversicherung oder auch private Pflegezusatzversicherungen. Voraussetzung für die Absetzbarkeit der sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist allerdings, dass die gleichzeitig geltend gemachten Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung den jährlichen Betrag von 1.900 Euro (2.800 Euro bei Selbständigen) nicht überschreiten.





AWD rät ausdrücklich dazu, die durch das Bürgerentlastungsgesetz neu geschaffenen finanziellen Spielräume gezielt für die Optimierung der Altersvorsorge oder des Versicherungsschutzes zu verwenden. Die gerade bei Haushalten mit hohen Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherungen voraussichtlich erheblichen Einsparungen eröffnen dazu verschiedene Möglichkeiten, über die AWD im Rahmen einer persönlichen Beratung umfassend informiert. Auch im Bereich Geldanlage eröffnen sich in vielen Fällen neue profitable Perspektiven. Mit Ansparfonds beispielsweise lässt sich oft langfristig und bereits mit geringen monatlichen Beiträgen systematisch ein Vermögen aufbauen.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Mit 6.009 Beratern und 429.100 beratenen Kunden in 2008 ist die AWD-Gruppe einer der führenden Finanzdienstleister in Europa für die Beratung von Privathaushalten mit mittleren bis gehobenen Einkommen. AWD bietet keine eigenen Produkte an, sondern kann bei der Produktauswahl auf ein breites Produktportfolio führender europäischer Hersteller zurückgreifen.

Kernmärkte der AWD-Gruppe sind Deutschland, Großbritannien, Österreich und die Schweiz. Zudem ist AWD in ausgewählten Ländern der Region Zentral-/Osteuropa tätig. Mit einem Umsatzanteil von rund 80% bilden die Beratung und Erarbeitung von langfristigen Vermögensaufbau- und Altersvorsorgekonzepten den Beratungsschwerpunkt von AWD.



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AWD Holding AG
Bereich Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Stefan Suska
Tel.: 05 11 / 90 20 – 0
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AWD-Platz 1, 30659 Hannover
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Internet: www.awd.de



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Bereitgestellt von Benutzer: AWD08
Datum: 29.10.2009 - 21:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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Finanzwesen


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 29.10.2009

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