PresseKat - Bundesregierung folgt Bankenlobby und beseitigt ewiges Widerrufsrecht bei Kreditverträgen zum 21. J

Bundesregierung folgt Bankenlobby und beseitigt ewiges Widerrufsrecht bei Kreditverträgen zum 21. Juni 2016

ID: 1314586

(ots) - Am 27. Januar 2016 hat das Bundeskabinett die
Beseitigung des sogenannten ewigen Widerrufsrechts beschlossen. Das
Widerrufrecht bei Kreditverträgen mit fehlerhafter
Widerrufsbelehrung, die zwischen dem 1. November 2002 und dem 30.
Juni 2010 geschlossen worden sind, erlischt nun zum 21. Juni 2016.
Für diese Verträge gilt nun: Verbraucher haben nach Inkrafttreten des
Gesetzes noch drei Monate Zeit, um sich zu überlegen, ob sie von
ihrem möglicherweise bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch machen
wollen.

Bisher galt folgendes: Wenn die Widerrufsbelehrung inhaltlich
und/oder gestalterisch nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht oder
wenn sie unterlassen wurde, stand dem Verbraucher ein unbeschränktes
Widerrufsrecht für alle Darlehensverträge zu, die nach dem 1.
November 2002 abgeschlossen worden sind. Ein erfolgreicher Widerruf
bringe laut Anwalt Hahn einen erheblichen Zinsvorteil und lasse die
Vorfälligkeitsentschädigung entfallen. "Der Verbraucher kann bei
Abschluss eines neuen Darlehensvertrages immer noch von den aktuellen
niedrigen Zinsen profitieren" sagt Hahn.

"Die Bundesregierung ist bei der Beschränkung des Widerrufsrecht
den Empfehlungen der Bankenlobby gefolgt und auch die SPD-Fraktion
ist offensichtlich eingeknickt", meint Anwalt Hahn. "Aufgrund der
zeitlichen Beschränkung des Widerrufsrechts empfehlen wir allen
Darlehensnehmern, ihre Verträge nunmehr sehr zeitnah durch einen
versierten Fachanwalt auf Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung
prüfen zu lassen. Im Falle der Widerruflichkeit des
Darlehensvertrages müsste der Widerruf durch den Verbraucher dann
noch innerhalb der Ausschlussfrist erklärt werden. Insofern ist jetzt
aber höchste Eile geboten", so Hahn.

Allen betroffenen Verbrauchern bietet HAHN Rechtsanwälte eine
kostenfreie Prüfung ihrer Immobiliendarlehensverträge auf




Widerrufsmöglichkeiten an. Die Kanzlei hat schon mehr als 1.500
Kreditverträge überprüft. Bei rund 80 Prozent aller Fälle wurde eine
Fehlerhaftigkeit der Belehrung festgestellt und dem Verbraucher zum
Widerruf des Darlehensvertrages geraten. Betroffene Verbraucher
können ihre Anfrage über die Homepage der Kanzlei per E-Mail stellen
- möglichst mit Darlehensvertrag und Widerrufsbelehrung. Im Übrigen
können Sie sich im Rahmen unserer aktuellen Veranstaltungsreihe
"Widerruf von Immobiliendarlehen", die in elf Städten von Mitte
Februar bis Ende März 2016 stattfindet, über Ihre Chancen
informieren.

HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und als "häufig
empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im
Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte
vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit
vierzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und
Stuttgart.



Pressekontakt:
HAHN Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: peter.hahn(at)hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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Datum: 29.01.2016 - 10:00 Uhr
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