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Sozialministerium: Vertrag zur Gebäudereinigung lässt keinen Spielraum für Schwarzarbeit ? Firma um Aufklärung gebeten

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Sozialministerium: Vertrag zur Gebäudereinigung lässt keinen Spielraum für Schwarzarbeit ? Firma um Aufklärung gebeten

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Zur Gebäudereinigung im Sozialministerium erklärt Sprecher Holger Paech:

"Der Vertrag zur Gebäudereinigung im Sozialministerium lässt keinen Spielraum für Lohndumping, Schwarzarbeit und Sozialbetrug. Die beauftragte Firma ist verpflichtet, alle tariflichen Bestimmungen ohne Wenn und Aber einzuhalten. Der Vertrag sichert darüber hinaus, dass mögliche Tarifsteigerungen im Reinigungsgewerbe während der Vertragslaufzeit in voller Höhe bei der Vergütungspauschale berücksichtigt werden. Das bedeutet: Sollte sich die Preiskalkulation der Firma auf Grund von Tarifsteigerungen ändern, würde das Ministerium auch entsprechend mehr bezahlen.

Das Sozialministerium nimmt die in den Medien gespiegelten Hinweise der Gewerkschaft ernst und hat die beauftragte Firma um Klarstellung gebeten. Bekannt ist, dass die Firma vormals erwerbslose Frauen neu eingestellt hat und dabei offenbar auch Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit nutzt. Die Firma hat darzustellen, dass die Übernahme der Frauen gesetzes- und vertragskonform erfolgte.

Wir appellieren aber auch an die Gewerkschaft, ihren Stil der Diskussion zu überdenken. Ein Brief an die Ministerin ? aus dem Medien bereits zitieren ? ist bis zum heutigen Vormittag nicht im Ministerium eingegangen. Wir sind an Aufklärung interessiert und werden daher von uns aus offensiv Kontakt mit der Gewerkschaft aufnehmen.

Der neue Reinigungsvertrag hat am 5. Oktober begonnen. Fünf Arbeitskräfte müssen laut Angebot und Vertrag zum Einsatz kommen. Bei einem täglichen Arbeitseinsatz von 3,38 Stunden pro Arbeitskraft und 6.500 Quadratmeter zu reinigender Fläche bedeutet dies, dass jede Arbeitskraft rechnerisch 385 Quadratmeter pro Stunde reinigen kann. Laut Bundesinnungsverband ist dies als plausibel eingeschätzt.

Das Unternehmen ist nach einer EU-weiten Ausschreibung beauftragt worden. Zuschlag hat nicht das billigste Angebot bekommen. Zum Zuge kam das wirtschaftlich günstigste Angebot. Das heißt: Die Firma musste nachweisen, dass sie geeignet und zuverlässig ist und ihr Preis/Leistungs-Angebot unter Einhaltung der tariflichen Bestimmungen realisieren kann. Dabei war von der Firma auch darzustellen, wie viele Quadratmeter Fläche eine Kraft pro Stunde reinigen kann. Den Realitätsgehalt dieser Angaben ist anhand von Tabellen des Bundesinnungsverbandes geprüft worden."






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Datum: 29.10.2009 - 15:18 Uhr
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