PresseKat - Namensänderung von Kindern nach Scheidung - Für viele oft unklar

Namensänderung von Kindern nach Scheidung - Für viele oft unklar

ID: 1312885

(ots) - Wie das Familienrecht-Ratgeberportal scheidung.org
aufgrund der Vielzahl an Nutzeranfragen feststellte, ist die
Namensänderung von Kindern nach einer Scheidung für viele oftmals mit
Fragen verbunden. Aufgrund dessen hat der Berufsverband der
Rechtsjournalisten e.V. zu diesem Thema nun die wichtigsten Antworten
übersichtlich zusammengestellt.

"Vor allem in den Wochen nach dem Start unseres Portals
scheidung.org haben uns viele Leser Fragen zum Thema Namensänderung
nach der Scheidung gestellt. Daher wollten wir zu dieser
offensichtlich sehr gefragten Rubrik unseren Nutzern kurz und knapp
die wichtigsten Antworten liefern", so Rechtsanwalt Mathis Ruff,
Vorsitzender des Berufsverbands der Rechtsjournalisten e.V. (BvdR
e.V.).

Top 3 der häufigsten Fragen zur Namensänderung bei Kindern

Eine der derzeit am meisten gestellten Fragen ist: Können Kinder,
die in der Ehe geboren wurden, nach der Scheidung - sofern sie bei
der Mutter leben - den Geburtsnamen der Mutter annehmen?

Antwort: Liegen keine wichtigen Gründe vor, ist eine
Namensänderung in diesem Fall nicht möglich.

Weiterhin möchten viele Leser wissen, ob volljährige Kinder -
nachdem ihre Mutter geschieden wurde und ihren Geburtsnamen wieder
angenommen hat - auch diesen Nachnamen annehmen können.

Antwort: Auch hier lässt sich eine Namensänderung nur in
Einzelfällen realisieren.

Können Kinder, die nach der Heirat ihrer Mutter den Nachnamen des
Ehegatten angenommen haben, nach der Scheidung wieder ihren
Geburtsnamen annehmen? Auch diese Frage erreicht den BvdR e.V.
häufig.

Antwort: Diese Namensänderung ist ebenfalls nur in Ausnahmefällen
möglich.

Sonderfälle in Sachen Namensänderung

Ferner gab es oft die Frage, ob das Kind nach der Scheidung den




Geburtsnamen der Mutter annehmen kann, wenn das Kind in der Ehe
geboren wurde, der Ehemann aber nicht der leibliche Vater ist.

Antwort: Diese Namensänderung ist unter bestimmten Voraussetzungen
möglich. Denn wurde das Kind während des Trennungsjahres geboren,
gilt zwar der Noch-Ehemann rechtlich als Vater, stimmen aber dieser
sowie die Mutter und der leibliche Vater einer
Vaterschaftsanerkennung des leiblichen Vaters zu, gilt letzterer nach
Rechtskraft der Scheidung auch rechtlich als Vater. Danach kann das
Kind sogar den Nachnamen des leiblichen Vaters bekommen.

Einige Leser berichten auch, dass sie nach der Scheidung möchten,
dass ihr Ex-Partner den angeheirateten Nachnamen ablegt und wieder
seinen Geburtsnamen annimmt.

Antwort: Eine Forderung, die unter Umständen nachvollziehbar, doch
laut Gesetz nicht durchführbar ist. Denn jeder hat nach der Scheidung
das Recht, selbst zu entscheiden, welchen Nachnamen er führen möchte.

Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit Kinder einen
anderen Nachnamen annehmen können oder welche Möglichkeiten der
Namensänderung für Geschiedene existieren, können Interessierte auf
www.scheidung.org/namensaenderung nachlesen.

Über den BvdR e.V.

Der BvDR e.V. ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und
Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu
verschiedensten Themen auf den Portalen anwalt.org, scheidung.org,
abmahnung.org und rechtsanwaltfachangestellte.org veröffentlichen.
Der Verband wurde im August 2015 von Rechtsanwalt Mathis Ruff in
Berlin ins Leben gerufen. Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende
Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte
Bürgerinnen und Bürger über sämtliche Rechtsbereiche in Deutschland
informieren können. Zudem bestrebt der Verband ein deutschlandweites
Anwaltsverzeichnis aufzubauen und zu pflegen. Der BvDR e.V. sieht
sich an dieser Stelle als Informationsnetzwerk und Ansprechpartner
bei rechtlichen Fragen, bietet jedoch keine Rechtsberatung an.
Sollten Sie an einem Artikel zum Thema Scheidung oder Familienrecht
arbeiten, helfen Ihnen unsere Experten dabei gern weiter.



Ansprechpartner:

Michael Horn
Telefonnummer: 030 / 56796641
E-Mail: presse (at) scheidung (dot) org


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Datum: 26.01.2016 - 10:00 Uhr
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